Darum geht es
Ein Hochrisikomedikament wurde statt wöchentlich täglich verabreicht; erst als Hautablösungen auftraten, fiel dies auf.
Originalbericht vom 27.10.2025
Eine leitende Pflegefachkraft nahm noch am Freitag einen Kunden aus dem Krankenhaus kommend auf. Dabei übertrug sie die handschriftliche Medikamentenanordnung des Krankenhauses in den EDV-Medikamentenplan des Pflegedienstes hinsichtlich des Medikamentes „Methotrexat“ fehlerhaft. Statt der angeordneten Höchstdosierung „einmal wöchentlich“, trug sie „einmal täglich“ ein. Da die leitende Pflegefachkraft die aus dem Krankenhaus mitgegebenen Tabletten sofort stellte, fiel der Fehler erst dann auf, als bei dem Kunden großflächige Hautablösungen festgestellt wurden. Er verstarb rund vier Wochen später an einer Lungenentzündung.
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Ein Vier-Augen-Prinzip hätte den Fehler sicherlich entdeckt. Insbesondere bei einem derart schwerwiegenden Präparat.
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Einige Worte vorab: Wir bedanken uns für die Beiträge zum Pflege-CIRS. Über ein kritisches Ereignis zu berichten, kann Überwindung kosten. Gleichzeitig kann es helfen, solchen Situationen künftig vorzubeugen oder möglichst gut damit umzugehen. Mit den folgenden Tipps möchten wir Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Langzeitpflege fachlich unterstützen. Sie werden nach bestem Wissen erstellt, können aber nicht alle relevanten Aspekte und ebenfalls keine spezifischen organisationsbezogenen oder individuellen Bedingungen berücksichtigen.
erstellt am: 07.11.2025
Wird ein Hochrisikomedikament in deutlich höherer Dosis verabreicht als ärztlich verordnet, kann dies zu erheblichen Gesundheitsproblemen bis hin zum Tod bei pflegebedürftigen Menschen führen. Daher ist es u. a. wesentlich, Übertragungsfehler im Medikationsplan zu verhindern. Aufgabe von Pflegefachpersonen ist es, Medikamente korrekt, entsprechend der ärztlichen Verordnung zu dokumentieren und sicherzustellen, dass diese wie verordnet verabreicht werden. Hierbei sind hohe Aufmerksamkeit, Konzentration und standardmäßige Kontrollmaßnahmen grundlegend.