Ein Hochrisikomedikament wurde täglich statt wöchentlich verabreicht. Erst als Hautablösungen auftraten, fiel dies auf. Wird ein Hochrisikomedikament in deutlich höherer Dosis verabreicht als ärztlich angeordnet, kann dies zu erheblichen Gesundheitsproblemen bis hin zum Tod führen.
Eine leitende Pflegefachkraft nahm noch am Freitag einen Kunden aus dem Krankenhaus kommend auf. Dabei übertrug sie die handschriftliche Medikamentenanordnung des Krankenhauses in den EDV-Medikamentenplan des Pflegedienstes hinsichtlich des Medikamentes „Methotrexat“ fehlerhaft. Statt der angeordneten Höchstdosierung „einmal wöchentlich“, trug sie „einmal täglich“ ein. Da die leitende Pflegefachkraft die aus dem Krankenhaus mitgegebenen Tabletten sofort stellte, fiel der Fehler erst dann auf, als bei dem Kunden großflächige Hautablösungen festgestellt wurden. Er verstarb rund vier Wochen später an einer Lungenentzündung.
Ja: Es kam zu großflächigen Hautablösungen und verstarb rund vier Wochen später an einer Lungenentzündung.
Ambulante Pflege (z. B. Pflegedienst)
Diese Frage wurde nicht beantwortet.
Verantwortliche Pflegefachkraft (z. B. Pflegedienstleitung)
Ein Vier-Augen-Prinzip hätte den Fehler sicherlich entdeckt. Insbesondere bei einem derart schwerwiegenden Präparat.
Diese Frage wurde nicht beantwortet.
Andere
Bericht vom 27.10.2025
Für die Medikationssicherheit ist es u. a. wesentlich, Übertragungsfehler im Medikationsplan zu verhindern. Es gilt, Medikamente entsprechend der ärztlichen Anordnung korrekt zu dokumentieren und sicherzustellen, dass diese wie angeordnet verabreicht werden. Hierbei sind hohe Aufmerksamkeit, Konzentration und standardmäßige Kontrollmaßnahmen grundlegend.