Darum geht es
Eine an Typ-2-Diabetes erkrankte Klientin eines ambulanten Pflegediensts erhielt versehentlich kurzwirksames statt langwirksames Insulin.
Originalbericht vom 07.02.2025
Eine Klientin mit Diabetes mellitus Typ 2 sollte abends zu einer bestimmten Uhrzeit eine bestimmte Dosis eines Langzeitinsulins erhalten. Während die Pflegefachperson in der Küche beschäftigt war, hat die Pflegeauszubildende (nach Absprache) die verordnete Dosis eingestellt und die Insulingabe durchgeführt (sie kannte den Ablauf und die Klientin bereits). Am Wohnzimmertisch lagen zwei Pens, jeweils mit blauer Hülle = Langzeitinsulin und roter Hülle = Kurzeitinsulin. Direkt nach der Insulingabe ist aufgefallen, dass das falsche Insulin injiziert wurde, da die Hülle der Pens (vermutlich beim Nachfüllen im Dienst davor) vertauscht wurde.
Insulingabe nur unter fachlicher Aufsicht, Einhaltung der 5-R-Regel (richtiges Medikament etc.) und nicht nur Verlass auf die übliche farbliche Unterscheidung der Insulinpens, Team-Abstimmung über Verwendung der Pen-Hüllen, zusätzliche auffällige Beschriftung
ärztliche Rücksprache
Klientin wurde informiert und angehalten zu essen, ihren Blutzucker mehrmals zu messen und sich bei Unwohlsein zu melden
Klientin wurde mehrmals im Verlauf des Abends kontaktiert
Hülle der Pens wurde extra gekennzeichnet
Diese Frage wurde nicht beantwortet.
Einige Worte vorab: Wir bedanken uns für die Beiträge zum Pflege-CIRS. Über kritische Ereignisse zu berichten, kann Überwindung kosten. Gleichzeitig kann es helfen, solchen Situationen künftig vorzubeugen oder möglichst gut damit umzugehen. Mit den folgenden Tipps möchten wir Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Langzeitpflege fachlich unterstützen. Sie werden nach bestem Wissen erstellt, können aber nicht alle relevanten Aspekte und ebenfalls keine spezifischen organisationsbezogenen oder individuellen Bedingungen berücksichtigen.
erstellt am: 10.02.2025
Wird statt des ärztlich verordneten langwirksamen Insulins ein kurzwirksames Insulin verabreicht, stellt das einen Medikationsfehler dar. Hierdurch kann eine Hypoglykämie (Unterzuckerung, d. h. Glukosewert unter ca. 70 mg/dl (3,9 mmol/l)) verursacht werden. Ohne rasche Gegenmaßnahmen kann dies schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben, z. B. Bewusstlosigkeit und Verletzungen durch Stürze. Bevor ein Medikament im Rahmen der professionellen Pflege durch Auszubildende verabreicht wird, muss eine Pflegefachperson prüfen, ob es sich um das richtige Mittel und die richtige Dosierung handelt.
Folgende aus unserer Sicht geeignete Maßnahmen wurden laut Bericht nach dem Ereignis umgesetzt: ärztliche Rücksprache | Klientin informiert und angehalten, etwas zu essen, ihren Blutzucker mehrmals zu messen und sich bei Unwohlsein zu melden | Klientin anschließend mehrmals kontaktiert | Hülle der Pens gekennzeichnet
Folgende Maßnahmen durch Pflegefachperson oder unter deren Anleitung und Aufsicht durch Auszubildende umsetzen:
Kontrollieren
Organisieren