Falsche Insulingabe durch vertauschte Pens

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Kritisches Ereignis

Darum geht es

Eine an Typ-2-Diabetes erkrankte Klientin eines ambulanten Pflegediensts erhielt versehentlich kurzwirksames statt langwirksames Insulin.

Bericht zum kritischen Ereignis/Bericht zum kritischen Ereignis

Originalbericht vom 07.02.2025

Was ist passiert?

Eine Klientin mit Diabetes mellitus Typ 2 sollte abends zu einer bestimmten Uhrzeit eine bestimmte Dosis eines Langzeitinsulins erhalten. Während die Pflegefachperson in der Küche beschäftigt war, hat die Pflegeauszubildende (nach Absprache) die verordnete Dosis eingestellt und die Insulingabe durchgeführt (sie kannte den Ablauf und die Klientin bereits). Am Wohnzimmertisch lagen zwei Pens, jeweils mit blauer Hülle = Langzeitinsulin und roter Hülle = Kurzeitinsulin. Direkt nach der Insulingabe ist aufgefallen, dass das falsche Insulin injiziert wurde, da die Hülle der Pens (vermutlich beim Nachfüllen im Dienst davor) vertauscht wurde.

  • Nein
  • Ambulante Pflege (z. B. Pflegedienst)
  • Spätdienst
  • Pflegefachperson
  • Pflegeauszubildende/‑r oder ‑studierende/‑r
  • Mangelnde Organisation
    fehlende Abstimmung im Team
  • Persönliche Faktoren
    Unwissen

Insulingabe nur unter fachlicher Aufsicht, Einhaltung der 5-R-Regel (richtiges Medikament etc.) und nicht nur Verlass auf die übliche farbliche Unterscheidung der Insulinpens, Team-Abstimmung über Verwendung der Pen-Hüllen, zusätzliche auffällige Beschriftung

ärztliche Rücksprache
Klientin wurde informiert und angehalten zu essen, ihren Blutzucker mehrmals zu messen und sich bei Unwohlsein zu melden
Klientin wurde mehrmals im Verlauf des Abends kontaktiert
Hülle der Pens wurde extra gekennzeichnet

Diese Frage wurde nicht beantwortet.

  • Pflegeauszubildende/‑r oder ‑studierende/‑r

Fachliche Empfehlung

Einige Worte vorab: Wir bedanken uns für die Beiträge zum Pflege-CIRS. Über kritische Ereignisse zu berichten, kann Überwindung kosten. Gleichzeitig kann es helfen, solchen Situationen künftig vorzubeugen oder möglichst gut damit umzugehen. Mit den folgenden Tipps möchten wir Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Langzeitpflege fachlich unterstützen. Sie werden nach bestem Wissen erstellt, können aber nicht alle relevanten Aspekte und ebenfalls keine spezifischen organisationsbezogenen oder individuellen Bedingungen berücksichtigen.

Empfehlung zu dem berichteten Ereignis

erstellt am: 10.02.2025

Wird statt des ärztlich verordneten langwirksamen Insulins ein kurzwirksames Insulin verabreicht, stellt das einen Medikationsfehler dar. Hierdurch kann eine Hypoglykämie (Unterzuckerung, d. h. Glukosewert unter ca. 70 mg/dl (3,9 mmol/l)) verursacht werden. Ohne rasche Gegenmaßnahmen kann dies schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben, z. B. Bewusstlosigkeit und Verletzungen durch Stürze. Bevor ein Medikament im Rahmen der professionellen Pflege durch Auszubildende verabreicht wird, muss eine Pflegefachperson prüfen, ob es sich um das richtige Mittel und die richtige Dosierung handelt.

Folgende aus unserer Sicht geeignete Maßnahmen wurden laut Bericht nach dem Ereignis umgesetzt: ärztliche Rücksprache | Klientin informiert und angehalten, etwas zu essen, ihren Blutzucker mehrmals zu messen und sich bei Unwohlsein zu melden | Klientin anschließend mehrmals kontaktiert | Hülle der Pens gekennzeichnet

Unsere Tipps zum Vorgehen bei einem solchen Ereignis

  • als Auszubildende sofort Pflegefachperson über das Verabreichen des falschen Insulins informieren

Folgende Maßnahmen durch Pflegefachperson oder unter deren Anleitung und Aufsicht durch Auszubildende umsetzen:

  • Arzt oder Ärztin über Medikationsfehler informieren: Wer? Was? Wieviel? Ärztliche Anordnung, z. B. zur Beaufsichtigung der pflegebedürftigen Person sowie zur Blutzuckerkontrolle und weiteren Insulingabe, umsetzen und dokumentieren; außerhalb der Sprechzeit ärztlichen Bereitschaftsdienst anrufen: 116 117
  • pflegebedürftige Person und ggf. Angehörige über die Verwechslung des Insulins, Symptome einer Hypoglykämie und das weitere Vorgehen aufklären; um Entschuldigung für den Fehler bitten
  • pflegebedürftige Person und ggf. Angehörige über ärztliche Anordnung informieren; ggf. nicht unbeaufsichtigt lassen, eventuell Angehörige bitten, zu unterstützen; vorab Einverständnis der pflegebedürftigen Person einholen
  • pflegebedürftige Person und ggf. Angehörige zum weiteren Vorgehen beraten: Nahrungsaufnahme entsprechend ärztlichem Rat; bei ersten Anzeichen einer Hypoglykämie sofort Pflegefachperson, Arzt oder Ärztin informieren und 2 bis 4 Stück Traubenzucker oder 1 Glas Fruchtsaft zu sich nehmen
  • feste Abstände für Kontaktaufnahme mit pflegebedürftiger Person vereinbaren, um Befinden und ggf. Blutzuckerwert zu erfragen; Telefonnummer der zuständigen Pflegefachperson gut lesbar platzieren
  • Ereignis sachlich, genau und nachvollziehbar dokumentieren: Situation, Reaktion der pflegebedürftigen Person, Folgen, ärztliche Anordnung, Maßnahmen
  • nachfolgenden Dienst oder ggf. Rufbereitschaft informieren, z. B. telefonisch oder über Pflegedokumentationssoftware
  • Vorgesetzte zeitnah über das Ereignis informieren und ggf. weitere Maßnahmen abstimmen

Unsere Tipps zur Prävention eines solchen Ereignisses

Kontrollieren

  • Medikamente ausschließlich durch dafür ausgebildetes Personal richten und verabreichen; Auszubildende beim Umgang mit Medikamenten durch Pflegefachperson anleiten und beaufsichtigen
  • Ablenken oder Unterbrechen beim Richten von Medikamenten strikt vermeiden; für gute Lichtverhältnisse sorgen
  • Medikamente vor Verabreichen durch Kollegen oder Kollegin (Pflegefachperson) kontrollieren lassen
  • Doppelkontrolle anhand von zwei Informationsquellen vornehmen, z. B. ärztliche Anordnung mit vorbereitetem Insulinpen abgleichen (Vier-Augen-Prinzip)
  • bei unterschiedlichen Insulinarten Pens farblich kennzeichnen; Markierung in der Pflegedokumentation vermerken
  • vor Verabreichen von Medikamenten prinzipiell kurz innehalten und überprüfen: richtige Person, richtiges Medikament, richtige Dosierung, richtige Applikationsform, richtiger Zeitpunkt

Organisieren

  • Auszubildende strukturiert einarbeiten: Arbeitsabläufe und pflegerelevante fachliche Grundlagen vermitteln; dazu Ausbildungsnachweis einsehen, Lernstand beachten
  • vor jedem Dienstbeginn Aufgabenverteilung und Zuständigkeiten genau besprechen; dabei Ausbildungsstand und Kompetenzen beachten
  • feste Zeiten und Regeln vereinbaren, um im Team regelmäßig und konstruktiv über kritische Ereignisse zu sprechen, z. B. bei Dienstübergaben, in Teambesprechungen, im Rahmen von Fallbesprechungen oder Kollegialer Beratung
  • Instrument nutzen, um kritische Ereignisse anonym zu berichten und zu bearbeiten, z. B. einrichtungsinternes Berichts- und Lernsystem oder einrichtungsübergreifend das Pflege-CIRS
  • organisationsinterne Richtlinie für sichere Medikation erstellen, z. B. im Qualitätszirkel; Mitarbeitende hierüber informieren
  • Lernsituation zur Medikationssicherheit für Auszubildende mit Praxisanleiter oder Praxisanleiterin vereinbaren
  • Mitarbeitende regelmäßig zu Medikationssicherheit schulen; dazu z. B. auch Apotheke und Arzt oder Ärztin anfragen; zudem kurze Lerneinheiten (Microlearning), etwa mithilfe von Lernpostern (One-Minute-Wonder) sowie simulatives Lernen (z. B. Room of Horrors) nutzen

Weitere Infos & Material

Die Empfehlungen sind als fachliche Anregungen zu verstehen und ersetzen nicht die individuelle Rechtsberatung im konkreten Fall. Sie wurden nach bestem Wissen erstellt. Das ZQP übernimmt für die Richtigkeit keine Gewähr und haftet nicht für Schäden.
Stand: 10.02.2025