Betäubungsmittel-Tropfen wurden nicht entsprechend der ärztlichen Anordnung gerichtet; ein Bewohner erhielt wiederholt eine zu hohe Dosis.
Palliativer Bewohner hat morgens und mittags falsche Dosierung von BTM-Tropfen bekommen. Anstelle von 2 Tropfen waren es jedes Mal 8 Tropfen.
Eine Auszubildende hat die Tropfen gestellt und eine Fachkraft vom anderen Wohnbereich stand dahinter, beide haben die Zahl falsch abgelesen.
Nein
Stationäre Pflege (z. B. Altenpflegeeinrichtung)
Frühdienst
Wochenende/feiertags
Anderes: zu schnell auf die Verordnung geschaut und eine falsche Zahl abgelesen und dies nicht nochmal überprüft, Pflegefachperson hat nicht nachkontrolliert, Fachkraft hat währenddessen über ein anderes Thema gesprochen und sich mit dem BTM-Heft befasst
Konzentration, doppelte Absicherung, Fachkraft hätte selbst nochmal genauer an den PC gehen sollen um nachzulesen und nicht von Weitem abnicken sollen und mit der Konzentration bei der Dosierung bleiben sollen
- Vitalzeichen engmaschig messen
- Palliative Ärztin informiert
- Wohnbereichsleitung hat Ursachen dokumentiert
Nein
Qualitätsbeauftragte/‑r
Bericht vom 20.10.2025
Werden Betäubungsmittel (BtM) in höherer Dosis als ärztlich verordnet verbreicht, kann das bei pflegebedürftigen Menschen zu schwerwiegenden gesundheitlichen Problemen führen. Dazu gehören Atemdepression (verminderte Atmung), Delir (akute Verwirrtheit), Benommenheit bis hin zum Koma. Für pflegebedürftige Menschen kann dies lebensbedrohlich sein. Eine wesentliche Aufgabe von Pflegefachpersonen ist es, Medikamente korrekt, entsprechend der ärztlichen Anordnung, zu richten und zu verabreichen. Hierbei sind hohe Aufmerksamkeit und Konzentration grundlegend. Wenn Auszubildende Medikamente richten, muss dies unter Anleitung und Aufsicht einer Pflegefachpersonen erfolgen. Hierbei muss diese u. a. prüfen und sicherstellen, dass die Dosis korrekt ist.
Folgende aus unserer Sicht geeignete Maßnahmen wurden laut Bericht umgesetzt: Vitalzeichen gemessen | Ärztin informiert | Ursachen dokumentiert