Angaben im Medikationsplan unvollständig

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Kritisches Ereignis

Darum geht es

Erst als bei einem Klienten eine Hyperglykämie festgestellt wurde, fiel auf, dass die Angaben zum Insulinschema im Medikationsplan unvollständig sind.

Bericht zum kritischen Ereignis/Bericht zum kritischen Ereignis

Originalbericht vom 02.04.2025

Was ist passiert?

Ein Kunde hatte einen Blutzuckerwert von 317mg/dl . Der vorhandene Medikamentenplan war vom 21.3.25. Dort gab eine fest angesetzte Insulintherapie und eine nach Bedarf. Bei der Bedarfsinsulin gab es ein Feld Bemerkung, dort Stand: erst nach 2 Std. nach l..... Leider konnte man die Bemerkung nicht lesen. Es war kein Spritzenchema angegeben, kein Zielwert, keine Info in welchen Schritten. Keine Kommunikation mit dem Hausarzt nachvollziehbar.
Alle Fachkräfte waren seit dem neuen Medikamentenplan beim Kunden und niemanden ist etwas aufgefallen. Auf Nachfrage ob sie etwas näheres Wüssten , verneinten sie dies " Er hatte bei mir immer einen Wert unter 150 mg/dl "

  • Nein
  • Ambulante Pflege (z. B. Pflegedienst)
  • Frühdienst
  • Pflegebedürftige Person (z. B. Klient/‑in, Bewohner/‑in)
  • Pflegefachperson
  • Kommunikationsprobleme
    Es fand keine Rücksprache mit dem Hausarzt statt
  • Anderes
    PFK hat den neuen Medikamentenplan nicht geprüft und die Abweichung ist nicht aufgefallen.
    Keiner PFK ist das aufgefallen, dass es kein Chema gibt.

Medikamentenplan immer überprüfen. 5 W Regel nutzen. Kommentare überprüfen.
Kommunikation mit dem Hausarzt.
PFK bei jeder Insulingabe 5 W Regel nutzen.

Anruf in der Hausarztpraxis, Schema angefordert, HA passt den Medikamentenplan an und schickt diesen per Fax.
Thema mit in die nächste Pflegefachsitzung aufgenommen.

  • Nein
  • Pflegedienstleiter/-in

Fachliche Empfehlung

Einige Worte vorab: Wir bedanken uns für die Beiträge zum Pflege-CIRS. Über kritische Ereignisse zu berichten, kann Überwindung kosten. Gleichzeitig kann es helfen, solchen Situationen künftig vorzubeugen oder möglichst gut damit umzugehen. Mit den folgenden Tipps möchten wir Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Langzeitpflege fachlich unterstützen. Sie werden nach bestem Wissen erstellt, können aber nicht alle relevanten Aspekte und ebenfalls keine spezifischen organisationsbezogenen oder individuellen Bedingungen berücksichtigen.

Empfehlung

erstellt am: 08.04.2025

Ein unvollständiger oder nicht lesbarer Medikationsplan stellt ein Risiko für die Medikationssicherheit der pflegebedürftigen Person dar. Fehlt die vollständige ärztliche Anordnung zur Insulintherapie, ist eine bedarfsgerechte Insulingabe nicht gewährleistet. Eine schwere Hyperglykämie kann erhebliche gesundheitliche Folgen für die pflegebedürftige Person haben, z. B. diabetisches Koma. Für eine bedarfsgerechte Insulintherapie ist u. a. ein sicheres Medikamentenmanagement im Rahmen der professionellen Pflege entscheidend. Dazu gehört u. a., dass Pflegefachpersonen den Medikationsplan der zu versorgenden Person auf Vollständigkeit und Aktualität der Informationen prüfen, ärztliche Anordnungen sorgfältig dokumentieren und für die korrekte Umsetzung sorgen.

Folgende aus unserer Sicht geeignete Maßnahmen wurden laut Bericht nach dem Ereignis umgesetzt: Hausarztpraxis kontaktiert | Ereignis in Pflegefachsitzung aufgenommen

Unsere Tipps zum Vorgehen bei einem solchen Ereignis

  • pflegebedürftige Person und ggf. Angehörige über den erhöhten Blutzucker, fehlendes Insulinschema, Symptome einer Hyperglykämie und das weitere Vorgehen aufklären; um Entschuldigung für den Fehler bitten
  • möglichen Ursachen für den erhöhten Blutzucker nachgehen, z. B. Insulin nicht gespritzt, Pen defekt, Infekt
  • Arzt oder Ärztin über die Hyperglykämie informieren: eventuelle Ursachen und unvollständige bzw. fehlende Anordnung zur Insulingabe bei Bedarf; aktualisierten Medikationsplan anfordern
  • ärztliche Anordnung umsetzen und dokumentieren, z. B. zum Spritzen von Korrekturinsulin, zur Beaufsichtigung der pflegebedürftigen Person, zur Blutzuckerkontrolle und weiteren Insulingabe oder zur Organisation einer Krankenhausaufnahme; außerhalb der Sprechzeit ärztlichen Bereitschaftsdienst anrufen: 116 117
  • im Notfall, z. B. bei Schläfrigkeit/Bewusstlosigkeit, sofort den Notruf (112) wählen und Erste-Hilfe-Maßnahmen einleiten
  • falls keine Krankenhauseinweisung erfolgt: feste Abstände für Kontaktaufnahme mit pflegebedürftiger Person vereinbaren, um Befinden und ggf. Blutzuckerwert zu erfragen; Telefonnummer der zuständigen Pflegefachperson gut lesbar platzieren
  • Ereignis sachlich, genau und nachvollziehbar dokumentieren: Situation, Reaktion der pflegebedürftigen Person, Folgen, ärztliche Anordnung, Maßnahmen, aktueller Status
  • nachfolgenden Dienst informieren, z. B. telefonisch oder über Pflegedokumentationssoftware: Hyperglykämie, unvollständiger Medikationsplan, erfolgte Maßnahmen, letzter aktueller Zustand und Blutzuckerwert
  • Vorgesetzte oder Vorgesetzten zeitnah über das Ereignis informieren; weitere Maßnahmen abstimmen, z. B. veranlassen, dass aktualisierter Medikationsplan mit Insulinschema zum nächsten Einsatz bei der pflegebedürftigen Person vorliegt

Unsere Tipps zur Prävention eines solchen Ereignisses

  • bei Eingang eines neuen Medikationsplans prüfen, ob alle notwendigen Informationen enthalten und lesbar sind; bei Auffälligkeiten oder Unklarheiten den Arzt oder die Ärztin kontaktieren und den Plan anpassen bzw. vervollständigen lassen
  • Ereignis bei Dienstübergabe und Teambesprechung reflektieren: mögliche Ursachen für nicht erfolgte Prüfung des Medikationsplans besprechen, z. B. unklare Zuständigkeiten; Maßnahmen vereinbaren, z. B. regelmäßige Kontrolle der Medikationspläne bei ärztlich verordneter Medikamentengabe
  • organisationsbezogenes Medikamentenmanagement überprüfen und ggf. anpassen: z. B. Zuständigkeiten, Informationsweitergabe, Dokumentation, Ablauforganisation
  • organisationsinterne Richtlinie für sichere Medikation erstellen, z. B. im Qualitätszirkel; Mitarbeitende hierüber informieren
  • Mitarbeitende regelmäßig zu Medikationssicherheit schulen; dazu z. B. auch Apotheke und Arzt oder Ärztin anfragen; zudem kurze Lerneinheiten (Microlearning), etwa mithilfe von Lernpostern (One-Minute-Wonder), sowie simulatives Lernen (z. B. Room of Horrors) nutzen
  • pflegebedürftige Person und Angehörige in den Medikationsprozess einbeziehen , z. B. ermutigen, im Zweifel professionell Pflegende auf Änderungen oder unvollständige Angaben im Medikationsplan hinzuweisen
  • feste Zeiten und Regeln vereinbaren, um im Team konstruktiv über kritische Ereignisse zu sprechen, z. B. bei Dienstübergaben, in Teambesprechungen, im Rahmen von Fallbesprechungen oder Kollegialer Beratung
  • Instrument nutzen, um kritische Ereignisse anonym zu berichten und zu bearbeiten, z. B. einrichtungsinternes Berichts- und Lernsystem oder einrichtungsübergreifend das Pflege-CIRS

Weitere Infos & Material

Die Empfehlungen sind als fachliche Anregungen zu verstehen und ersetzen nicht die individuelle Rechtsberatung im konkreten Fall. Sie wurden nach bestem Wissen erstellt. Das ZQP übernimmt für die Richtigkeit keine Gewähr und haftet nicht für Schäden.
Stand: 08.04.2025