Darum geht es
Erst als bei einem Klienten eine Hyperglykämie festgestellt wurde, fiel auf, dass die Angaben zum Insulinschema im Medikationsplan unvollständig sind.
Originalbericht vom 02.04.2025
Ein Kunde hatte einen Blutzuckerwert von 317mg/dl . Der vorhandene Medikamentenplan war vom 21.3.25. Dort gab eine fest angesetzte Insulintherapie und eine nach Bedarf. Bei der Bedarfsinsulin gab es ein Feld Bemerkung, dort Stand: erst nach 2 Std. nach l..... Leider konnte man die Bemerkung nicht lesen. Es war kein Spritzenchema angegeben, kein Zielwert, keine Info in welchen Schritten. Keine Kommunikation mit dem Hausarzt nachvollziehbar.
Alle Fachkräfte waren seit dem neuen Medikamentenplan beim Kunden und niemanden ist etwas aufgefallen. Auf Nachfrage ob sie etwas näheres Wüssten , verneinten sie dies " Er hatte bei mir immer einen Wert unter 150 mg/dl "
Medikamentenplan immer überprüfen. 5 W Regel nutzen. Kommentare überprüfen.
Kommunikation mit dem Hausarzt.
PFK bei jeder Insulingabe 5 W Regel nutzen.
Anruf in der Hausarztpraxis, Schema angefordert, HA passt den Medikamentenplan an und schickt diesen per Fax.
Thema mit in die nächste Pflegefachsitzung aufgenommen.
Einige Worte vorab: Wir bedanken uns für die Beiträge zum Pflege-CIRS. Über kritische Ereignisse zu berichten, kann Überwindung kosten. Gleichzeitig kann es helfen, solchen Situationen künftig vorzubeugen oder möglichst gut damit umzugehen. Mit den folgenden Tipps möchten wir Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Langzeitpflege fachlich unterstützen. Sie werden nach bestem Wissen erstellt, können aber nicht alle relevanten Aspekte und ebenfalls keine spezifischen organisationsbezogenen oder individuellen Bedingungen berücksichtigen.
erstellt am: 08.04.2025
Ein unvollständiger oder nicht lesbarer Medikationsplan stellt ein Risiko für die Medikationssicherheit der pflegebedürftigen Person dar. Fehlt die vollständige ärztliche Anordnung zur Insulintherapie, ist eine bedarfsgerechte Insulingabe nicht gewährleistet. Eine schwere Hyperglykämie kann erhebliche gesundheitliche Folgen für die pflegebedürftige Person haben, z. B. diabetisches Koma. Für eine bedarfsgerechte Insulintherapie ist u. a. ein sicheres Medikamentenmanagement im Rahmen der professionellen Pflege entscheidend. Dazu gehört u. a., dass Pflegefachpersonen den Medikationsplan der zu versorgenden Person auf Vollständigkeit und Aktualität der Informationen prüfen, ärztliche Anordnungen sorgfältig dokumentieren und für die korrekte Umsetzung sorgen.
Folgende aus unserer Sicht geeignete Maßnahmen wurden laut Bericht nach dem Ereignis umgesetzt: Hausarztpraxis kontaktiert | Ereignis in Pflegefachsitzung aufgenommen