Darum geht es
Einem Bewohner wurde eine Tablette entgegen der ärztlichen Anordnung ungemörsert verabreicht; später fiel auf, dass sie nicht vollständig geschluckt wurde.
Originalbericht vom 25.06.2025
Pflegefachkraft gab dem Bewohner eine Tablette ungemörsert mit Wasser und Mund Kontrolle weil keine saubere medikamente Bücher nach Hygiene Standard da waren obwohl Bewohner auf ärztliche Versorgung gemörsert bekommen sollte weil er Tabletten ausspuckt
Pflegehelfer hätte Bewohner beobachten sollen und dem pflegefachkraft Info gegeben müssen
Pflegekraft hat Anhörung
Einige Worte vorab: Wir bedanken uns für die Beiträge zum Pflege-CIRS. Über ein kritisches Ereignis zu berichten, kann Überwindung kosten. Gleichzeitig kann es helfen, solchen Situationen künftig vorzubeugen oder möglichst gut damit umzugehen. Mit den folgenden Tipps möchten wir Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Langzeitpflege fachlich unterstützen. Sie werden nach bestem Wissen erstellt, können aber nicht alle relevanten Aspekte und ebenfalls keine spezifischen organisationsbezogenen oder individuellen Bedingungen berücksichtigen.
erstellt am: 07.07.2025
Wenn die Darreichungsform von verabreichten Medikamenten nicht der ärztlichen Anordnung entspricht, kann dies zu erheblichen Gesundheitsproblemen bei pflegebedürftigen Menschen führen. Es kann z. B. dazu kommen, dass Tabletten nicht vollständig geschluckt werden und dann nicht wirken. Daher ist es entscheidend, dass professionell Pflegende Medikamente fachgerecht verabreichen. Dazu gehört, die ärztliche Anordnung (einschließlich Darreichungsform) einzuhalten, die Einnahme bedarfsgerecht zu unterstützen und zu beobachten, ob das Medikament vollständig eingenommen wurde. Für die Medikationssicherheit ist darüber hinaus wichtig, vorausschauend zu planen und Medikamente sowie erforderliche Hilfsmittel, z. B. Medikamentenbecher, rechtzeitig zu beschaffen.
Hinweis zur pflegefachlichen Frage: Die angegebene Frage betrifft das Haftungsrecht und kann daher vom CIRS-Team nicht beantwortet werden. Hierfür wäre individuelle Rechtsberatung einzuholen.