Einem Bewohner wurde eine Tablette entgegen der ärztlichen Anordnung ungemörsert verabreicht. Später fiel auf, dass sie nicht vollständig geschluckt wurde. Wenn die Darreichungsform von verabreichten Medikamenten nicht der ärztlichen Anordnung entspricht, kann dies zu erheblichen Gesundheitsproblemen bei pflegebedürftigen Menschen führen. Es kann z. B. dazu kommen, dass Tabletten nicht vollständig geschluckt werden und dann nicht wirken.
Pflegefachkraft gab dem Bewohner eine Tablette ungemörsert mit Wasser und Mund Kontrolle weil keine saubere medikamente Bücher nach Hygiene Standard da waren obwohl Bewohner auf ärztliche Versorgung gemörsert bekommen sollte weil er Tabletten ausspuckt
Beinahe: Phfegehelfer hat ein kleinen nicht aufgelösten Teil der Tablette gefunden
Stationäre Pflege (z. B. Altenpflegeeinrichtung)
Nachtdienst
Ausstattung: Es waren keine med. Becher nach Hygiene Standard zu Hand
Pflegehelfer hätte Bewohner beobachten sollen und dem pflegefachkraft Info gegeben müssen
Pflegekraft hat Anhörung
Ja: Welche Strafe bekommt pflegefachkraft
Pflegefachperson
Bericht vom 25.06.2025
Für die Medikationssicherheit ist es entscheidend, dass Medikamente fachgerecht verabreicht werden. Dazu gehört, die ärztliche Anordnung (einschließlich Darreichungsform) einzuhalten, die Einnahme bedarfsgerecht zu unterstützen und zu beobachten, ob das Medikament vollständig eingenommen wurde. Darüber hinaus ist es wichtig, vorausschauend zu planen und Medikamente sowie erforderliche Hilfsmittel, z. B. Medikamentenbecher, rechtzeitig zu beschaffen.
Die Frage im Bericht betrifft das Haftungsrecht und kann vom CIRS-Team nicht beantwortet werden. Hierfür wäre individuelle Rechtsberatung einzuholen.