Darum geht es
Einem Bewohner wurden Tabletten verabreicht, die für eine andere Person vorgesehen waren.
Originalbericht vom 25.06.2025
Patient bekam ausversehen kochsalztabletten 500gr [Nachtrag/Korrektur zum Bericht nach Rückfrage vom CIRS-Team: 2 Kochsalztabletten je 225mg eine, wurde dem falschen Bewohner verabreicht]
Pflegefachkraft dürfte den pflegehilfkraft nein sagen statt erlauben Medikament dem Patient geben und Medikament nicht unbeobachtet lassen
Bewohner wurde auf Nebenwirkungen beobachtet, 300 Wasser getrunken, Arzt Kontakt nicht aufgenommen Dokumentation nicht durchgeführt
Einige Worte vorab: Wir bedanken uns für die Beiträge zum Pflege-CIRS. Über ein kritisches Ereignis zu berichten, kann Überwindung kosten. Gleichzeitig kann es helfen, solchen Situationen künftig vorzubeugen oder möglichst gut damit umzugehen. Mit den folgenden Tipps möchten wir Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Langzeitpflege fachlich unterstützen. Sie werden nach bestem Wissen erstellt, können aber nicht alle relevanten Aspekte und ebenfalls keine spezifischen organisationsbezogenen oder individuellen Bedingungen berücksichtigen.
erstellt am: 10.07.2025
Wenn ärztlich angeordnete Medikamente bzw. Präparate von professionell Pflegenden nicht entsprechend zugeteilt und daher falsch eingenommen werden, kann das zu gesundheitlichen Problemen bei pflegebedürftigen Menschen führen. Das gilt auch für Kochsalz-Tabletten, selbst wenn diese gemeinhin als Nahrungsergänzungsmittel gelten. So kann es z. B. bei einer Überdosierung zu einem Elektrolytungleichgewicht (Mineralstoffstörung) und in Folge u. a. zu Übelkeit, vermehrtem Durst, Blutdruckanstieg oder Ödemen (Flüssigkeit im Gewebe) kommen.
Unabhängig vom Medikament bzw. Präparat ist es für die Sicherheit pflegebedürftiger Menschen entscheidend, dass diese von professionell Pflegenden entsprechend der ärztlichen Anordnung fachgerecht verabreicht werden. Dazu gehört u. a., alle gerichteten Medikamente bzw. Präparate vor der Weitergabe an Bewohner oder Bewohnerinnen mit dem individuellen Medikationsplan abzugleichen (z. B. richtige Person, richtige Dosierung).
Folgende aus unserer Sicht geeignete Maßnahmen wurden laut Bericht umgesetzt: Bewohner beobachtet
Hinweis zur pflegefachlichen Frage: Die Information an den Arzt oder die Ärztin sollte in diesem Fall spätestens am Morgen nach dem Nachtdienst erfolgen. Zur haftungsrechtlichen Frage kann das CIRS-Team keine Auskunft geben. Hierfür wäre individuelle Rechtsberatung einzuholen.