Information zur individuellen Darreichungsform der Tabletten nicht weitergegeben und nicht selbst eingeholt; Verabreichung nicht bedarfsgerecht; pflegebedürftige Person aspirierte.
Bewohnerin erhielt im Nachtdienst eine Antibiotika Tablette, an der sie beinahe erstickt wäre.
Die Tablette hätte geteilt und mti Apfelmus verabreicht werden müssen, dass wusste die PFK nicht.
Die Angehörige wollte daraufhin am nächsten Tag die Polizei rufen.
Beinahe: Aspiration, Bew. war am nächsten Morgen "Apathisch" im Bett aufgefunden worden
Stationäre Pflege (z. B. Altenpflegeeinrichtung)
Nachtdienst
Wochenende/feiertags
eine fachgerechte Übergabe erfolgt wäre
Personalgespräche
Angehörigengespräche
Leitung kam am Feiertag extra ins Haus um mti Angehöriger zu reden
Ja: Ist die PFK haftbar wenn die Bewohnerin einen Schaden von dem Ereignis davon trägt?
Qualitätsbeauftragte/‑r
Bericht vom 22.04.2025
bearbeitet am: 10.07.2025
Mangelnde Information professionell Pflegender über den individuellen Unterstützungsbedarf der zu versorgenden pflegebedürftigen Person bei der oralen Medikamentengabe sowie eine nicht bedarfsgerechte Darreichung der Medikamente stellen Gesundheitsrisiken für sie dar. Zum Beispiel kann es bei Menschen mit einer Dysphagie (Schluckstörung) bei der Tabletteneinnahme zu einer Aspiration (Eindringen von Flüssigkeiten oder festen Stoffen in die Atemwege) kommen. Diese kann zu Atemnot sowie einer Aspirationspneumonie führen und lebensbedrohlich sein. Medikamente müssen daher genau so verabreicht werden, wie ärztlich angeordnet. Zudem müssen Regeln zur sicheren Medikamentengabe eingehalten werden. Dazu gehört u. a. die richtige, individuell bedarfsgerechte Unterstützung bei der Einnahme. Wichtige Voraussetzungen hierfür sind u. a. die Einschätzung des Unterstützungsbedarfs der pflegebedürftigen Person und Dokumentation, die vollständige Informationsweitergabe im Rahmen der Dienstübergabe, die aktive Einholung von Informationen, z. B. durch Nachfragen und Lesen der Pflegedokumentation, sowie die situative Einschätzung und Überwachung auf Anzeichen von Aspiration.
Folgende aus unserer Sicht geeignete Maßnahmen wurden laut Bericht umgesetzt: Personalgespräche | Angehörigengespräche durch Leitung
Hinweis zur pflegefachlichen Frage: Die angegebene Frage betrifft das Haftungsrecht und kann daher vom CIRS-Team nicht beantwortet werden. Hierfür wäre individuelle Rechtsberatung einzuholen.