Bei einer pflegebedürftigen Person mit insulinpflichtigem Diabetes mellitus wurde der Blutzuckerwert trotz Anzeichen für eine Hyperglykämie zeitweise nicht überprüft. Bei mangelnder Blutzuckerkontrolle kann eine Hyperglykämie (Überzuckerung) unentdeckt bleiben. Dies kann kurz- und langfristig zu erheblichen Gesundheitsproblemen führen. Dazu gehören diabetisches Koma bis hin zum Tod sowie eine Schädigung der Blutgefäße.
Ambulanter Pflegedienst
Weiß nicht
Erst jetzt wird nach mehrfachem nachhaken ein 10 tägiges Profil angelegt
Wie Hadel ich, wenn ich keinerlei unterstützung erhalte rechtlich sicher?
Pflegefachperson
Bericht vom 12.02.2026
Im Rahmen der Insulintherapie gilt es, den Gesundheitszustand kontinuierlich zu beobachten, Veränderungen zu erkennen, den Blutzuckerwert wie ärztlich angeordnet sowie bei akuten Symptomen wie Müdigkeit, Verwirrung oder Bewusstseinsstörungen zu bestimmen. Ggf. ist umgehend der Arzt oder die Ärztin zu informieren.
Folgende aus unserer Sicht geeignete Maßnahme wurde laut Bericht nach dem kritischen Ereignis umgesetzt: 10-tägiges Blutzuckerprofil angelegt
Die Frage im Bericht betrifft das Haftungsrecht und kann vom CIRS-Team nicht beantwortet werden. Hierfür wäre individuelle Rechtsberatung einzuholen. Hinweise zu Schritten bei anhaltenden organisationsbezogenen Problemen und Pflegemängeln sind im Wegweiser zu finden.