Körperpflege

Wassertemperatur beim Duschen nicht kontrolliert

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Kritisches Ereignis

Darum geht es

Beim Duschen wurde die Handbrause ohne Kontrolle der Wassertemperatur im Schoß der pflegebedürftigen Person abgelegt; es kam zu Verbrühungen, die zum Tod führten.

Bericht zum kritischen Ereignis/Bericht zum kritischen Ereignis

Originalbericht vom 24.09.2025

Was ist passiert?

Beim Duschen in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft in einem Privathaus wurde versehentlich der Einhandhebelmischer auf heiß gestellt, sodass es zu verheerenden großflächigen Verbrennungen im Genitalbereich und an den Oberschenkeln der pflegebedürftigen Person kam. Die (als sehr verlässlich beschriebene) Pflegefachkraft hatte, um die pflegebedürftige Person im kalten Badezimmer warm zu halten, den sprudelnden Brausekopf in den Schoß gelegt, um die Haare zu waschen. Daher fühlte die Pflegefachkraft die Temperatur des Wassers in diesen Minuten nicht. Die pflegebedürftige Person verstarb einige Tage später im Krankenhaus, an den eingetretenen Infektionen.

  • Ja
  • Ambulante Pflege (z. B. Pflegedienst)
  • Frühdienst
  • Pflegebedürftige Person (z. B. Klient/‑in, Bewohner/‑in)
  • Verantwortliche Pflegefachkraft (z. B. Pflegedienstleitung)

Diese Frage wurde nicht beantwortet.

Kontrolle der Wassertemperatur; Vorhandensein von Temperaturbegrenzer

Natürlich wurde nach diesem Vorfall in allen Wohngemeinschaften, die der ambulante Pflegedienst betreute, Temperaturbegrenzer eingebaut. Dies ist im Privathaushalt keine Pflicht.

Diese Frage wurde nicht beantwortet.

  • Andere

Fachliche Empfehlung

Einige Worte vorab: Wir bedanken uns für die Beiträge zum Pflege-CIRS. Über ein kritisches Ereignis zu berichten, kann Überwindung kosten. Gleichzeitig kann es helfen, solchen Situationen künftig vorzubeugen oder möglichst gut damit umzugehen. Mit den folgenden Tipps möchten wir Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Langzeitpflege fachlich unterstützen. Sie werden nach bestem Wissen erstellt, können aber nicht alle relevanten Aspekte und ebenfalls keine spezifischen organisationsbezogenen oder individuellen Bedingungen berücksichtigen.

Empfehlung

erstellt am: 08.10.2025

Wenn die Wassertemperatur bei der Unterstützung der Körperpflege, etwa beim Duschen, nicht überprüft wird, besteht für die pflegebedürftige Person ein Gesundheitsrisiko. Heißes Wasser kann z. B. zu Verbrühungen führen. Diese können mit erheblichen Gewebeschädigungen und starken Schmerzen einhergehen. Zudem kann es in der Folge zu akutem Kreislaufversagen und zu einer Infektion bis hin zu Sepsis kommen. Professionell Pflegende haben die Aufgabe, für Sicherheit zu sorgen, wenn sie bei der Körperpflege unterstützen. Dazu gehört u. a., die Wassertemperatur vor und während der Körperpflege zu prüfen und die pflegebedürftige Person zu fragen, ob die Temperatur für sie angenehm ist.

Folgende aus unserer Sicht geeignete Maßnahmen wurden laut Bericht umgesetzt: Thermostatarmaturen nach dem Ereignis angebracht

Unsere Tipps zum Vorgehen bei einem solchen Ereignis

  • bei Anzeichen einer Verbrühung (z. B. Schmerzen, Hautrötung, Schwellung, Blasen): sofort Hitzequelle entfernen und mit Wasser (ca. 20 °C) kühlen, Kollegen oder Kollegin zur Hilfe rufen; pflegebedürftige Person beruhigen und nicht allein lassen, z. B. „Ich bleibe da und helfe Ihnen.“
  • Arzt oder Ärztin sofort informieren; außerhalb der Sprechzeit ärztlichen Bereitschaftsdienst 116 117 anrufen; im Notfall (z. B. großflächige oder tiefe Hautschäden, Kreislaufprobleme, sehr starke Schmerzen) Notruf 112 wählen
  • ärztliche Anordnung umsetzen und weitere Erste-Hilfe-Maßnahmen einleiten: z. B. Vitalzeichen und Bewusstsein beobachten (auf Schockzeichen achten), betroffene Hautstelle locker mit einem trockenen, sterilen Verband abdecken (z. B. Brandwundenverbandtuch), vor Unterkühlung schützen, Schmerzen lindern
  • Vorgesetzten oder Vorgesetzte sowie nachfolgenden Dienst oder ggf. Rufbereitschaft sachlich, genau und nachvollziehbar informieren (telefonisch und über Pflegedokumentationssoftware): Ereignis, Zustand der pflegebedürftigen Person, ärztliche Anordnung, erfolgte Maßnahmen, weiteres Vorgehen
  • als Vorgesetzter oder Vorgesetzte Angehörige kontaktieren: Ereignis und erfolgte Maßnahmen schildern, um Entschuldigung bitten, nach Unterstützungsbedarf fragen, weiteres Vorgehen besprechen
  • als Vorgesetzter oder Vorgesetzte Ereignis zeitnah mit der beteiligten Pflegefachperson besprechen: nicht anklagen, Unterstützung zum Umgang mit dem Ereignis und eventuellen Schuldgefühlen anbieten, z. B. Vier-Augen-Gespräche, professionelle Angebote wie Supervision, Krisenintervention (PSU-Helpline, BGW: Extremerlebnisse)
  • Ereignis in Teambesprechung reflektieren: Wer war beteiligt? Wie kam es zu dem Ereignis? Was sind Ursachen (z. B. Grund, dass Wassertemperatur nicht geprüft wurde)? Wie geht es den Beteiligten? Welche Maßnahmen wurden und werden ergriffen?
  • kurzfristig Teamschulung zum sicheren Vorgehen bei der Unterstützung der Körperpflege organisieren

Unsere Tipps zur Prävention eines solchen Ereignisses

  • bei Unterstützung der Körperpflege prinzipiell Wassertemperatur vor und während Hautkontakt prüfen, ggf. durch pflegebedürftige Person selbst prüfen lassen; auf nonverbale Signale achten, z. B. Mimik und Gestik
  • pflegebedürftige Menschen wiederholt ermutigen, während der Körperpflege sofort zu äußern, wenn etwas unangenehm ist, z. B. die Wassertemperatur
  • im Privathaushalt pflegebedürftige Menschen und ggf. Angehörige über mögliche Maßnahmen zum Verbrühschutz beraten
  • als Pflegeorganisation Thermostatarmaturen, Heißwassersperren oder thermostatgesteuerte Mischbatterien installieren; Mitarbeitende in deren Nutzung einweisen und sicherheitsrelevante Aspekte thematisieren, z. B. Einstellen der Temperaturbegrenzung
  • organisationsinternen Pflegestandard zur Unterstützung bei der Körperpflege überprüfen oder erstellen, z. B. im Qualitätszirkel; Schutzmaßnahmen vor Verbrühung aufnehmen, Mitarbeitende hierüber informieren
  • Mitarbeitende regelmäßig zum Umgang mit pflegebezogenen Risiken schulen; dafür u. a. kurze Lerneinheiten, z. B. Microlearning mit Lernpostern (One-Minute-Wonder) oder simulatives Lernen (z. B. Room of Horrors) nutzen
  • als verantwortliche Pflegefachperson regelmäßig mitarbeiterorientierte Audits durchführen, dabei u. a. einschätzen, ob die Pflege bedürfnis- und fachgerecht erfolgt; ggf. hierzu beraten

Weitere Infos & Material

Die Empfehlungen sind als fachliche Anregungen zu verstehen und ersetzen nicht die individuelle Rechtsberatung im konkreten Fall. Sie wurden nach bestem Wissen erstellt. Das ZQP übernimmt für die Richtigkeit keine Gewähr und haftet nicht für Schäden.
Stand: 08.10.2025