Beim Duschen wurde die Handbrause ohne Kontrolle der Wassertemperatur im Schoß der pflegebedürftigen Person abgelegt; es kam zu Verbrühungen, die zum Tod führten.
Beim Duschen in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft in einem Privathaus wurde versehentlich der Einhandhebelmischer auf heiß gestellt, sodass es zu verheerenden großflächigen Verbrennungen im Genitalbereich und an den Oberschenkeln der pflegebedürftigen Person kam. Die (als sehr verlässlich beschriebene) Pflegefachkraft hatte, um die pflegebedürftige Person im kalten Badezimmer warm zu halten, den sprudelnden Brausekopf in den Schoß gelegt, um die Haare zu waschen. Daher fühlte die Pflegefachkraft die Temperatur des Wassers in diesen Minuten nicht. Die pflegebedürftige Person verstarb einige Tage später im Krankenhaus, an den eingetretenen Infektionen.
Ja
Ambulante Pflege (z. B. Pflegedienst)
Frühdienst
Kontrolle der Wassertemperatur; Vorhandensein von Temperaturbegrenzer
Natürlich wurde nach diesem Vorfall in allen Wohngemeinschaften, die der ambulante Pflegedienst betreute, Temperaturbegrenzer eingebaut. Dies ist im Privathaushalt keine Pflicht.
Andere
Bericht vom 24.09.2025
Wenn die Wassertemperatur bei der Unterstützung der Körperpflege, etwa beim Duschen, nicht überprüft wird, besteht für die pflegebedürftige Person ein Gesundheitsrisiko. Heißes Wasser kann z. B. zu Verbrühungen führen. Diese können mit erheblichen Gewebeschädigungen und starken Schmerzen einhergehen. Zudem kann es in der Folge zu akutem Kreislaufversagen und zu einer Infektion bis hin zu Sepsis kommen. Professionell Pflegende haben die Aufgabe, für Sicherheit zu sorgen, wenn sie bei der Körperpflege unterstützen. Dazu gehört u. a., die Wassertemperatur vor und während der Körperpflege zu prüfen und die pflegebedürftige Person zu fragen, ob die Temperatur für sie angenehm ist.
Folgende aus unserer Sicht geeignete Maßnahmen wurden laut Bericht umgesetzt: Thermostatarmaturen nach dem Ereignis angebracht