Ein Bewohner verweigerte seine Medikamente und erhielt diese dann gemörsert im Essen. Werden Medikamente heimlich und ohne Einwilligung verabreicht, wird das Recht auf Selbstbestimmung verletzt. Durch das Mörsern der Medikamente kann es z. B. zu einer vorzeitigen Dosisfreisetzung oder Wirkverlust kommen.
Stationäre Pflegeeinrichtung
Nein
Anderes: Unwissenheit
Diese Frage wurde nicht beantwortet.
Was könnte man machen?
Pflegefachperson
Bericht vom 24.02.2026
Damit Medikamente richtig wirken, gilt es, die ärztlich angeordnete Darreichungsform einzuhalten. Zudem gilt es, neben pflegefachlichen Maßgaben bei der Verabreichung von Medikamenten auch rechtliche Aspekte und berufsethische Prinzipien zu beachten.