Darum geht es
Ein Bewohner verweigerte seine Medikamente; er erhielt diese dann gemörsert im Essen.
Originalbericht vom 24.02.2026
Stationäre Pflegeeinrichtung
Nein
Anderes: Unwissenheit
Diese Frage wurde nicht beantwortet.
Was könnte man machen?
Pflegefachperson
Einige Worte vorab: Wir bedanken uns für die Beiträge zum Pflege-CIRS. Über ein kritisches Ereignis zu berichten, kann Überwindung kosten. Gleichzeitig kann es helfen, solchen Situationen künftig vorzubeugen oder möglichst gut damit umzugehen. Mit den folgenden Tipps möchten wir Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Langzeitpflege fachlich unterstützen. Sie werden nach bestem Wissen erstellt, können aber nicht alle relevanten Aspekte und ebenfalls keine spezifischen organisationsbezogenen oder individuellen Bedingungen berücksichtigen.
erstellt am: 04.03.2026
Medikamente gemörsert und mit der Nahrung zu verabreichen, birgt verschiedene gesundheitliche Risiken, z. B. durch eine vorzeitige Dosisfreisetzung oder einen Wirkverlust. Daher ist es wichtig, die ärztlich angeordnete Darreichungsform der Medikamente einzuhalten. Werden Medikamente heimlich und ohne Einwilligung verabreicht, wird das Recht auf Selbstbestimmung verletzt. Daher gilt es, neben pflegefachlichen Maßgaben bei der Verabreichung von Medikamenten auch rechtliche Aspekte und berufsethische Prinzipien zu beachten.