Darum geht es
Ein Bewohner verweigerte seine Medikamente; er erhielt diese dann gemörsert im Essen.
Bericht vom 24.02.2026
Stationäre Pflegeeinrichtung
Nein
Anderes: Unwissenheit
Diese Frage wurde nicht beantwortet.
Was könnte man machen?
Pflegefachperson
erstellt am: 04.03.2026
Medikamente gemörsert und mit der Nahrung zu verabreichen, birgt verschiedene gesundheitliche Risiken, z. B. durch eine vorzeitige Dosisfreisetzung oder einen Wirkverlust. Daher ist es wichtig, die ärztlich angeordnete Darreichungsform der Medikamente einzuhalten. Werden Medikamente heimlich und ohne Einwilligung verabreicht, wird das Recht auf Selbstbestimmung verletzt. Daher gilt es, neben pflegefachlichen Maßgaben bei der Verabreichung von Medikamenten auch rechtliche Aspekte und berufsethische Prinzipien zu beachten.