Darum geht es
Einer Bewohnerin wurde ein Opioid verabreicht, das für eine andere Person vorgesehen war.
Bericht vom 20.03.2026
Stationäre Pflegeeinrichtung
Beinahe: Übelkeit als Nebenwirkung
Anderes: Es war für die Mitarbeiterin der 1. Dienst nach längerer Pause.
Notarzt wurde informiert, dieser kam zur Inaugenscheinnahme. Engmaschige Vitalwertkontrollen vom Spätdienst bis in die Nacht hinein und am nächsten Morgen.
Unterstützung bei der Grundpflege (die sonst nicht notwendig ist), Begleitungen zur Toilette (die sonst nicht notwendig sind).
Info an Hausarzt.
Diese Frage wurde nicht beantwortet.
Qualitätsbeauftragte/-r
Wenn pflegebedürftige Menschen falsche oder ihre ärztlich angeordneten Medikamente, etwa aufgrund von Verwechslungen, nicht erhalten, birgt dies gesundheitliche Risiken. Betäubungsmittel (BtM) wie Opioide (starke Schmerzmittel) können zu unerwünschten Arzneimittelwirkungen (UAW) wie Übelkeit, Atemdepression, Bewusstseinsstörungen oder Verletzungen durch Stürze führen – insbesondere, wenn der Körper nicht an das Opioid gewöhnt ist. Gleichzeitig können bei Personen, die das angeordnete Medikament nicht erhalten haben, u. a. verstärkt Krankheitssymptome wie Schmerzen auftreten. Daher gilt es, vor der Medikamentengabe u. a. sicherzustellen, dass es sich um das richtige Medikament für die richtige Person handelt.
Folgende aus unserer Sicht geeignete Maßnahmen wurden laut Bericht nach dem kritischen Ereignis umgesetzt: Notarzt informiert | engmaschige Vitalzeichenkontrolle | Hausarzt informiert | Bewohnerin bei Grundpflege unterstützt | Bewohnerin bei Toilettengängen begleitet