Einem Bewohner wurde ein Beruhigungsmittel verabreicht, wobei die ärztlich angegebene Indikation für diese Bedarfsmedikation nicht erkennbar war. Werden Sedativa ohne die medizinische Notwendigkeit bzw. die ärztlich angeordnete Indikation verabreicht, stellt dies eine freiheitsentziehende Maßnahme (FEM) dar. FEM sind eine Form von Gewalt und bergen psychische und körperliche Risiken, z. B. weil Bewegung, Kognition sowie die selbstbestimmte Alltagsgestaltung eingeschränkt werden. Zudem kann dies das Vertrauen in professionell Pflegende stark belasten.
Wird Bedarfsmedi Beruhigungsmittel ohne Grund verabreicht.
Weiß nicht
Stationäre Pflege (z. B. Altenpflegeeinrichtung)
Spätdienst
Anderes: PFK hat kein Lust sich um BW zu kummern
Diese Situation mit Vorgesitzer ansprechen
Diese Frage wurde nicht beantwortet.
Ja: Das ist Strafbar?
Pflegeauszubildende/‑r oder ‑studierende/‑r
Bericht vom 29.10.2025
bearbeitet am: 10.12.2025
Bedarfsmedikation darf nur bei vorliegender ärztlich angeordneter Indikation zu verabreicht werden. Dabei ist das Recht auf Selbstbestimmung pflegebedürftiger Menschen zu beachten. Sedativa dürfen niemals eingesetzt werden, um die pflegerische Versorgung zu erleichtern. Das Fachwissen zu Formen und Risiken von FEM und geeigneten Alternativen, eine Haltung für eine gewaltfreie Pflege sowie klare Verfahrensanweisungen zur Gewaltprävention sind dabei zentral.
Die Frage im Bericht kann vom CIRS-Team nicht beantwortet werden. Hierfür wäre individuelle Rechtsberatung einzuholen.