Darum geht es
Einem Bewohner wurde ein Beruhigungsmittel verabreicht, wobei die ärztlich angegebene Indikation für diese Bedarfsmedikation nicht erkennbar war.
Originalbericht vom 29.10.2025
Wird Bedarfsmedi Beruhigungsmittel ohne Grund verabreicht.
Diese Situation mit Vorgesitzer ansprechen
Diese Frage wurde nicht beantwortet.
Einige Worte vorab: Wir bedanken uns für die Beiträge zum Pflege-CIRS. Über ein kritisches Ereignis zu berichten, kann Überwindung kosten. Gleichzeitig kann es helfen, solchen Situationen künftig vorzubeugen oder möglichst gut damit umzugehen. Mit den folgenden Tipps möchten wir Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Langzeitpflege fachlich unterstützen. Sie werden nach bestem Wissen erstellt, können aber nicht alle relevanten Aspekte und ebenfalls keine spezifischen organisationsbezogenen oder individuellen Bedingungen berücksichtigen.
erstellt am: 06.11.2025
Werden Sedativa (Beruhigungsmittel) verabreicht, ohne dass die medizinische Notwendigkeit bzw. die ärztlich angeordnete Indikation vorliegt, stellt dies eine freiheitsentziehende Maßnahme (FEM) dar, die rechtlich unzulässig ist. FEM sind eine Form von Gewalt und bergen für pflegebedürftige Menschen erhebliche psychische und körperliche Risiken, z. B. weil Bewegung, Kognition sowie die selbstbestimmte Alltagsgestaltung eingeschränkt werden. Zudem kann dies das Vertrauen in professionell Pflegende stark belasten. Pflegefachpersonen haben die Aufgabe, Medikamente nach ärztlicher Anordnung zu verabreichen. Dazu gehört u. a., eine Bedarfsmedikation nur bei vorliegender ärztlich angeordneter Indikation zu verabreichen. Dabei ist das Recht auf Selbstbestimmung pflegebedürftiger Menschen zu beachten. Sedativa dürfen niemals eingesetzt werden, um die pflegerische Versorgung zu erleichtern. Das Fachwissen professionell Pflegender zu Formen und Risiken von FEM und geeigneten Alternativen, ihre Haltung für eine gewaltfreie Pflege sowie klare Verfahrensanweisungen zur Gewaltprävention in der Einrichtung sind dabei zentral.
Hinweis zur pflegefachlichen Frage: Die angegebene Frage kann vom CIRS-Team nicht beantwortet werden. Hierfür wäre individuelle Rechtsberatung einzuholen.