• Gewaltprävention
  • Stationäre Pflege

Nicht bedarfsgerechter Einsatz eines Beruhigungsmittels

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Darum geht es

Einem Bewohner wurde ein Beruhigungsmittel verabreicht, wobei die ärztlich angegebene Indikation für diese Bedarfsmedikation nicht erkennbar war. Werden Sedativa ohne die medizinische Notwendigkeit bzw. die ärztlich angeordnete Indikation verabreicht, stellt dies eine freiheitsentziehende Maßnahme (FEM) dar. FEM sind eine Form von Gewalt und bergen psychische und körperliche Risiken, z. B. weil Bewegung, Kognition sowie die selbstbestimmte Alltagsgestaltung eingeschränkt werden. Zudem kann dies das Vertrauen in professionell Pflegende stark belasten.

Bericht zum kritischen Ereignis/Bericht zum kritischen Ereignis

Was ist passiert?

Wird Bedarfsmedi Beruhigungsmittel ohne Grund verabreicht.

Kam jemand gesundheitlich zu Schaden?

Weiß nicht

Wo ist es passiert?

Stationäre Pflege (z. B. Altenpflegeeinrichtung)

Wann ist es passiert?

Spätdienst

Wer war direkt beteiligt?
  • Pflegebedürftige Person (z. B. Klient/‑in, Bewohner/‑in)
  • Pflegefachperson
Wieso ist es passiert?

Anderes: PFK hat kein Lust sich um BW zu kummern

Wie hätte es verhindert werden können?

Diese Situation mit Vorgesitzer ansprechen

Was wurde nach dem kritischen Ereignis getan?

Diese Frage wurde nicht beantwortet.

Haben Sie eine bestimmte fachliche Frage zu dem kritischen Ereignis?

Ja: Das ist Strafbar?

Wer berichtet?

Pflegeauszubildende/‑r oder ‑studierende/‑r

Bericht vom 29.10.2025

Pflegefachliche Empfehlung

bearbeitet am: 10.12.2025

Bedarfsmedikation darf nur bei vorliegender ärztlich angeordneter Indikation zu verabreicht werden. Dabei ist das Recht auf Selbstbestimmung pflegebedürftiger Menschen zu beachten. Sedativa dürfen niemals eingesetzt werden, um die pflegerische Versorgung zu erleichtern. Das Fachwissen zu Formen und Risiken von FEM und geeigneten Alternativen, eine Haltung für eine gewaltfreie Pflege sowie klare Verfahrensanweisungen zur Gewaltprävention sind dabei zentral.

Die Frage im Bericht kann vom CIRS-Team nicht beantwortet werden. Hierfür wäre individuelle Rechtsberatung einzuholen.

... zum Vorgehen bei einem solchen Ereignis

  • bei Bedenken, dass Sedativa nicht bedarfsgerecht verabreicht werden, als Auszubildender oder Auszubildende Pflegefachperson sofort ansprechen, z. B. „Moment, ich habe eine Frage. Welchen Grund gibt es für die Verabreichung der Bedarfsmedikation bei Bewohner XY? Ist dies gerade notwendig?“ (Speak Up-Ansatz)
  • alternatives Vorgehen vorschlagen, z. B. bei starker motorischer Unruhe vertraute, tagesstrukturierende Tätigkeiten oder gezielte Bewegungsangebote; dafür ggf. Mitarbeitende der Betreuung einbeziehen
  • als Auszubildender oder Auszubildende an verantwortliche Person für Ausbildungskoordination oder Praxisanleitung wenden: Ereignis schildern und weiteres Vorgehen besprechen, z. B. Wohnbereichsleitung informieren; ggf. Ereignis in Absprache dokumentieren
  • als Vorgesetzter oder Vorgesetzte pflegebedürftige Person und ggf. Angehörige oder rechtliche Betreuer oder Betreuerin über Ereignis informieren; um Entschuldigung bitten und weiteres Vorgehen besprechen
  • als Vorgesetzter oder Vorgesetzte das Ereignis zeitnah mit der beteiligten Pflegefachperson ruhig und sachlich nachbesprechen; Gründe erfragen und gemeinsam reflektieren; darauf hinweisen, dass Sedativa nicht zur Erleichterung der Pflege eingesetzt werden dürfen; u. a. rechtliche Aspekte erläutern; ggf. Entlastungsangebote besprechen (z. B. bei Arbeitsverdichtung)
  • kurzfristig Teamschulung zu FEM in der Pflege organisieren; dabei u. a. Risiken und geeignete Alternativen sowie fachgerechten Umgang mit Sedativa als Bedarfsmedikation thematisieren

... zur Prävention eines solchen Ereignisses

  • Ereignis in Teambesprechung reflektieren: mögliche Ursachen (z. B. persönliche Einstellung, fehlendes Wissen) sowie Risiken von FEM besprechen; Maßnahmen vereinbaren, um ein solches Ereignis künftig zu vermeiden; hierzu Zuständigkeiten festlegen; ggf. multiprofessionelle Fallbesprechung organisieren
  • Bedarfsmedikation nur verabreichen, wenn die ärztlich angeordnete Indikation vorliegt; vor Verabreichung von Sedativa zusätzlich Einschätzung von weiterer Pflegefachperson einholen und prüfen, ob stattdessen nicht-medikamentöse Maßnahmen eingesetzt werden können
  • ärztliche Anordnung im Medikationsplan auf Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit prüfen; ggf. anregen, die Indikation eindeutig zu dokumentieren
  • Mitarbeitende regelmäßig zum Umgang mit FEM schulen; dabei ethische Handlungskompetenz und rechtlichen Grundlagen thematisieren (z. B. ZQP-Arbeitsmaterial Gewaltprävention nutzen), ggf. Ethikberater oder Ethikberaterin bzw. Jurist oder Juristin für Pflegerecht einbeziehen
  • Mitarbeitende regelmäßig zur Medikationssicherheit schulen: u. a. fachgerechter Umgang mit Sedativa als Bedarfsmedikation; dazu z. B. auch Apotheke und Arzt oder Ärztin einbeziehen; kurze Lerneinheiten, etwa mithilfe von Lernpostern anbieten
  • pflegebedürftige Menschen und ggf. Angehörige oder rechtlichen Betreuer bzw. rechtliche Betreuerin ermutigen, anzusprechen, wenn es Bedenken zur professionellen Pflege gibt; dazu ZQP-Ratgeber Gute professionelle Pflege erkennen anbieten
  • organisationsinternes Gewaltschutzkonzept implementieren; darin u. a. Verhaltenskodex und Umgang mit Vorfällen festhalten; zudem unterstützende Strukturen schaffen, z. B. Beauftragte für Gewaltprävention benennen und Aufgaben klar definieren

... allgemein zum Umgang mit kritischen Ereignissen

  • feste Zeiten und Regeln vereinbaren, um im Team konstruktiv über kritische Ereignisse zu sprechen, z. B. bei Dienstübergaben, in Teambesprechungen, im Rahmen von Fallbesprechungen oder Kollegialer Beratung
  • gegenseitig im Team ermutigen, als problematisch oder fehlerhaft empfundenes Handeln anzusprechen und zu hinterfragen (Speak Up-Ansatz)
  • kurzfristige, situationsbezogene Schulungen organisieren
  • Instrument nutzen, um kritische Ereignisse anonym zu berichten und zu bearbeiten, z. B. einrichtungsinternes Berichts- und Lernsystem oder einrichtungsübergreifend das Pflege-CIRS
Die pflegefachliche Empfehlung wurde nach bestem Wissen erstellt. Das ZQP übernimmt für die Richtigkeit keine Gewähr und haftet nicht für Schäden. Sie ersetzt nicht die individuelle Rechtsberatung im konkreten Fall.
erstellt am 06.11.2025