Einer pflegebedürftigen Person wurde innerhalb kurzer Zeit zweimal Insulin verabreicht. Es kam zu einer starken Hypoglykämieniedriger Blutglukosewert, nicht einheitlich definiert, i. d. R. < 70 mg/dl bzw. 3,9 mmol/l. In Folge einer Hypoglykämieniedriger Blutglukosewert, nicht einheitlich definiert, i. d. R. < 70 mg/dl bzw. 3,9 mmol/l kann es u. a. zu Verwirrtheit, Sehstörungen und Bewusstlosigkeit kommen. Hypoglykämieniedriger Blutglukosewert, nicht einheitlich definiert, i. d. R. < 70 mg/dl bzw. 3,9 mmol/l kann lebensbedrohlich sein.
Stationäre Pflegeeinrichtung
PFK und GPA auf Station, daraufhin hat GPA BZ Kontrolle mit Insulingabe durchgeführt. Daraufhin hat er PFK gesagt, dass er BZ gemessen hat und den wert. Daraufhin PFK ohne Rückfrage erneute Insulingabe durchgeführt. Bew unterzuckert und bedurfte mehrmals Traubenzucker.
Hinweis vom CIRS-Team: „GPA“ wurde im Kontext dieses Berichts als Abkürzung von Gesundheits- und Pflegeassistenz verstanden.
Ja: Starke Hypoglykämie mit Deliriums-zustand und Kreislaufproblemen
PFK und der GPA hatten vorrübergend Insulinspritzverbot. Ab sofort nur noch Insulingabe nach Rücksprache(Dienstanweisung)
NEin
Pflegeauszubildende/-r oder -studierende/-r
Bericht vom 16.02.2026
Im Rahmen des Medikamentenmanagements gilt es u. a., Insulin wie ärztlich angeordnet zu verabreichen und die Insulingabe für alle an der Versorgung beteiligten Personen unmittelbar zu dokumentieren. In der Zusammenarbeit bedarf es dabei klar definierter Zuständigkeiten und vollständiger Informationsweitergabe.
Folgende aus unserer Sicht geeignete Maßnahmen wurden laut Bericht nach dem kritischen EreignisKritische Ereignisse sind konkrete Vorkommnisse, welche einen Gesundheitsschaden bei einer pflegebedürftigen Person verursacht oder das Risiko dafür erhöht haben. umgesetzt: Dienstanweisung zum Vorgehen bei Insulingabe eingeführt