Darum geht es
Einer pflegebedürftigen Person wurde innerhalb kurzer Zeit zweimal Insulin verabreicht; es kam zu einer starken Hypoglykämie.
Originalbericht vom 16.02.2026
Stationäre Pflegeeinrichtung
PFK und GPA auf Station, daraufhin hat GPA BZ Kontrolle mit Insulingabe durchgeführt. Daraufhin hat er PFK gesagt, dass er BZ gemessen hat und den wert. Daraufhin PFK ohne Rückfrage erneute Insulingabe durchgeführt. Bew unterzuckert und bedurfte mehrmals Traubenzucker.
Hinweis vom CIRS-Team: „GPA“ wurde im Kontext dieses Berichts als Abkürzung von Gesundheits- und Pflegeassistenz verstanden.
Ja: Starke Hypoglykämie mit Deliriums-zustand und Kreislaufproblemen
PFK und der GPA hatten vorrübergend Insulinspritzverbot. Ab sofort nur noch Insulingabe nach Rücksprache(Dienstanweisung)
NEin
Pflegeauszubildende/-r oder -studierende/-r
Einige Worte vorab: Wir bedanken uns für die Beiträge zum Pflege-CIRS. Über ein kritisches Ereignis zu berichten, kann Überwindung kosten. Gleichzeitig kann es helfen, solchen Situationen künftig vorzubeugen oder möglichst gut damit umzugehen. Mit den folgenden Tipps möchten wir Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Langzeitpflege fachlich unterstützen. Sie werden nach bestem Wissen erstellt, können aber nicht alle relevanten Aspekte und ebenfalls keine spezifischen organisationsbezogenen oder individuellen Bedingungen berücksichtigen.
erstellt am: 23.02.2026
Wenn pflegebedürftige Menschen Insulin doppelt erhalten, z. B. weil die bereits erfolgte Insulingabe nicht dokumentiert und kommuniziert wurde, kann dies zu einer Hypoglykämie (Unterzuckerung, d. h. Glukosewert unter ca. 70 mg/dl (3,9 mmol/l)) führen. In Folge kann es u. a. zu Verwirrtheit, Sehstörungen und Bewusstlosigkeit kommen. Hypoglykämie kann lebensbedrohlich sein. Professionell Pflegende haben im Rahmen des Medikamentenmanagements u. a. die Aufgabe, Insulin wie ärztlich angeordnet zu verabreichen und die Insulingabe für alle an der Versorgung beteiligten Personen unmittelbar zu dokumentieren. In der Zusammenarbeit bedarf es dabei klar definierter Zuständigkeiten und vollständiger Informationsweitergabe.
Folgende aus unserer Sicht geeignete Maßnahmen wurden laut Bericht nach dem kritischen Ereignis umgesetzt: Dienstanweisung zum Vorgehen bei Insulingabe eingeführt