Darum geht es
Die Wäsche eines Klienten mit MRSA-besiedelter Wunde wurde ohne geeignete Hygienemaßnahmen in einer gemeinschaftlich genutzten Waschmaschine gewaschen.
Originalbericht vom 14.11.2025
Mit MRSA kontaminiert Wäsche eines Kunden einer WG wurde wie normale Wäsche in einer Gemeinschaftswaschmaschine des Hauses gewaschen. Das Haus ist ausschließlich mit von uns betreuten WGs belegt. Kunden haben teilweise unphysiologische Eintrittspforten. Im Haus stehen 4 Haushaltswaschmaschinen zur gemeinschaftlichen Nutzung zur Verfügung. Die Wäsche wird durch unsere MA gewaschen. Kunden aus den anderen WGs haben natürlich keine Kenntnis über die MRSA-Besiedelung des betreffenden Kunden. MRSA befindet sich in der Wunde, Kunden ist nicht compliant und deckt Wunde mit einem Stoffbeutel ab. [Nachtrag zum Bericht nach Rückfragen vom CIRS-Team: […] Die Wohngemeinschaften finanzieren sich hauptsächlich über Leistungen der Eingliederungshilfe (SGB XII) und anteilig über Leistungen der Pflegeversicherung (SGB XI). Eine bestimmte pflegerische Ausrichtung gibt es nicht. Tatsächlich ist eine Bewohnerin in einer der 4 WG eine invasiv-beatmete Kundin, die auch 24h intensivpflegerisch versorgt wird. Dies quasi in ihrer eigenen Häuslichkeit in der WG. Bei den MA, die die Wäsche des infektiösen Kunden waschen handelt es sich um ungelernte Assistenzkräfte. Die fachliche Betreuung ist über eine examinierte Fachaufsicht (regulär nicht vor Ort) gesichert. Die MA, welche die Wäsche von der invasiv-beatmeten Kundin waschen, sind examinierte Pflegekräfte. Die beatmete Kundin wohnt nicht in der selben WG wie der MRSA-positive Kunde, nutzt jedoch auch die gemeinschafts Waschmaschinen. Die Wäsche wurde mit einem handelsüblichen Haushaltswaschmittel aus dem Discounter gewaschen. Da es sich um Buntwäsche handelt, wurde diese teilweise bei unter 60°C gewaschen.]
Diese Frage wurde nicht beantwortet.
Beratung des Betroffenen Kunden, die Wäsche nicht in Gemeinschaftswaschmaschine zu waschen sowie einmal alle Maschinen bei einem 90°C Waschprogramm laufen zu lassen
Diese Frage wurde nicht beantwortet.
Einige Worte vorab: Wir bedanken uns für die Beiträge zum Pflege-CIRS. Über ein kritisches Ereignis zu berichten, kann Überwindung kosten. Gleichzeitig kann es helfen, solchen Situationen künftig vorzubeugen oder möglichst gut damit umzugehen. Mit den folgenden Tipps möchten wir Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Langzeitpflege fachlich unterstützen. Sie werden nach bestem Wissen erstellt, können aber nicht alle relevanten Aspekte und ebenfalls keine spezifischen organisationsbezogenen oder individuellen Bedingungen berücksichtigen.
erstellt am: 19.12.2025
Mangelnde Hygiene im Umgang mit MRSA (Methicillin-resistenter Staphylococcus aureus) kann zu einer Übertragung des Erregers führen. Pflegebedürftige Menschen haben hierbei ein erhöhtes Infektionsrisiko, insbesondere bei chronischen Wunden oder invasiven Zugängen (z. B. Tracheostoma, Sonden). In Folge kann es z. B. zur Wundinfektion, Pneumonie (Lungenentzündung) bis hin zur Sepsis kommen, die mit Antibiotika nur eingeschränkt behandelbar sind. Für pflegebedürftige Menschen kann dies lebensbedrohlich sein. Im Rahmen der professionellen Pflege haben Pflegefachpersonen die Aufgabe, durch geeignete Hygienemaßnahmen einer Übertragung von MRSA vorzubeugen. Dazu gehört u. a. dafür zu sorgen, dass Wäsche in gemeinschaftlich genutzten Waschmaschinen desinfizierend gewaschen wird.
Folgende aus unserer Sicht geeignete Maßnahmen wurden laut Bericht nach dem kritischen Ereignis umgesetzt: Waschmaschinen bei hoher Temperatur (mind. 60°C) laufen lassen