Während des Einsatzes eines Pflegediensts stürzt ein Klient in Begleitung einer privaten Betreuungskraft (sog. Live-in-Care) beinahe mit einem Rollator.
Der Vorfall wurde bei einem Klienten beobachtet, der durch eine private 24-Stunden-Betreuung und einen ambulanten Pflegedienst versorgt wird. Die 24-Stunden-Betreuung wird durch eine osteuropäische, im Haushalt lebende Betreuungskraft mit geringen deutschen Sprachkenntnissen erbracht. Bei der Intimpflege, dem Ankleiden und der Mobilisation des Klienten greift die Betreuungskraft in die pflegerischen Abläufe ein und behindert diese. Der Klient läuft am Rollator und wird bei der Fortbewegung durch die Betreuungskraft angetrieben. Sie zieht den Rollator nach vorne, sodass es zu einem Beinahesturz kommt, da das Bewegungstempo des Klienten von ihr nicht berücksichtigt wird. Die Betreuungskraft agiert hastig und ungeduldig, ihre Ausdrucksweise führt zu Verständigungsproblemen mit dem Klienten, er wirkt verunsichert. Die beobachtete Situation wird von der anwesenden Pflegefachperson nicht gestoppt oder besprochen.
Beinahe: Sturz
Ja: psychischer Stress für den Klienten
Ambulante Pflege (z. B. Pflegedienst)
Frühdienst
Diese Frage wurde nicht beantwortet.
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Ja: Welche Verhaltensweisen der Pflegefachperson hätten dazu beigetragen die Risiken für den Klienten zu reduzieren?
Pflegeauszubildende/‑r oder ‑studierende/‑r
Bericht vom 21.02.2025
Eingeschränkte Mobilität und das Benutzen von Hilfsmitteln sind u. a. Risikofaktoren für Stürze bei pflegebedürftigen Menschen. Zeitdruck, Verständigungsprobleme und ein falscher Umgang mit dem Rollator können die Sturzgefahr zusätzlich erhöhen. Zudem steigt das Sturzrisiko nach einem Sturz oder einem Beinahesturz. Die gesundheitlichen Folgen können schwerwiegend sein, z. B. Wunden, Prellungen oder Knochenbrüche. Zur Sturzprävention gehören u. a. die richtige Unterstützung bei der Mobilität, einschließlich dem Umgang mit einem Rollator. Dabei sind wichtige Aufgaben professionell Pflegender, zum Schutz pflegebedürftiger Menschen in sicherheitskritische Pflegesituationen einzugreifen sowie proaktiv Beratung und Anleitung z. B. zur Sturzprävention anzubieten.
Folgende Maßnahmen durch Pflegefachperson oder unter deren Anleitung durch Auszubildende umsetzen: