Ein Bewohner wurde zum Essen gezwungen. Zwang beim Essen auszuüben, verletzt das Recht auf Selbstbestimmung und birgt verschiedene gesundheitliche Risiken, z. B. Angst, Stress, Scham sowie Aspiration von Nahrung (Eindringen in die Atemwege). Zudem kann dies das Vertrauen in professionell Pflegende stark belasten.
Stationäre Pflegeeinrichtung
Nein
Pflegehilfs-/Pflegeassistenzkraft
Persönliche Faktoren
Diese Frage wurde nicht beantwortet.
Bew will nicht essen, trotzdem ist das nicht gut für Bew. Ist dieser Haltung körperlicher Gewalt ?
Pflegeauszubildende/-r oder -studierende/-r
Bericht vom 06.03.2026
Eingriffe in die Selbstbestimmung sowie Bevormundung bis hin zu Zwang sind Erscheinungsformen von Gewalt. Daher gilt es zu akzeptieren, wenn pflegebedürftige Menschen Speisen ablehnen. Stattdessen sollten förderliche Voraussetzungen für das Essen geschaffen werden. Neben pflegefachlichen Maßgaben sind rechtliche und berufsethische Prinzipien zu beachten.