Bei der Wundversorgung zu kleines Pflaster verwendet

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Kritisches Ereignis

Darum geht es

Bei der Wundversorgung wurde ein zu kleines Pflaster verwendet, sodass die Wunde nicht vollständig abgedeckt war.

Bericht zum kritischen Ereignis/Bericht zum kritischen Ereignis

Originalbericht vom 07.02.2025

Was ist passiert?

Schlechte Wundversorgung - Pflaster war zu klein Wunde nicht abgedeckt

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  • Ambulante Pflege (z. B. Pflegedienst)

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Fachliche Empfehlung

Einige Worte vorab: Wir bedanken uns für die Beiträge zum Pflege-CIRS. Über kritische Ereignisse zu berichten, kann Überwindung kosten. Gleichzeitig kann es helfen, solchen Situationen künftig vorzubeugen oder möglichst gut damit umzugehen. Mit den folgenden Tipps möchten wir Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Langzeitpflege fachlich unterstützen. Sie werden nach bestem Wissen erstellt, können aber nicht alle relevanten Aspekte und ebenfalls keine spezifischen organisationsbezogenen oder individuellen Bedingungen berücksichtigen.

Empfehlung zu dem berichteten Ereignis

erstellt am: 11.02.2025

Eine unvollständige Wundabdeckung kann die Wundheilung beeinträchtigen und zu einer Wundinfektion bis hin zu einer Sepsis führen. Die Aufgabe von Pflegefachpersonen ist es, Wunden fachgerecht zu versorgen. Dazu gehören u. a. Maßnahmen zum Schutz der Wunde vor Infektionen, wie die vollständige Wundabdeckung mit einer geeigneten Wundauflage.

Unsere Tipps zum Vorgehen bei einem solchen Ereignis

  • pflegebedürftige Person und ggf. Angehörige über die unzureichende Wundabdeckung informieren; um Entschuldigung für den Fehler bitten; dazu anregen, den Pflegedienst in einem solchen Fall direkt zu kontaktieren
  • Wunde einschätzen: Lokalisation, Größe, Aussehen; bei Entzündungszeichen und Symptomen wie Fieber oder starken Schmerzen Arzt oder Ärztin informieren
  • Foto der Wunde anfertigen; dabei einheitlich vorgehen, z. B. hinsichtlich Kameramodell, Belichtung, Abstand; vorab schriftliche Einwilligung der pflegebedürftigen Person einholen
  • Wundversorgung nach ärztlicher Anordnung hygienisch und fachgerecht durchführen; dabei Wunde mit Wundkissen der Wundauflage vollständig abdecken, erfahrungsgemäß ca. 1-2 cm über Wunde hinaus mit Klebefläche des Pflasters oder Verband befestigen
  • Arzt oder Ärztin darauf hinweisen, wenn die Verordnung nicht (mehr) bedarfsgerecht erscheint 
  • Ereignis sachlich, genau und nachvollziehbar dokumentieren: Situation, Reaktion der pflegebedürftigen Person, Wundeinschätzung und Foto, ärztliche Anordnung, Maßnahmen

Unsere Tipps zur Prävention eines solchen Ereignisses

  • organisationsinterne Richtlinie zur Wundversorgung erstellen, z. B. Verantwortlichkeiten, Vorgehen, Dokumentation; Mitarbeitende hierüber informieren
  • ausschließlich Materialien verwenden, die ärztlich verordnet sind; nicht mehr verordnete Verbandmittel entsorgen oder getrennt von aktuellem Material aufbewahren
  • Prozess festlegen, um sicherzustellen, dass für jede Wundversorgung ausreichend geeignete Verbandmittel vorhanden sind
  • regelmäßig Wundversorgung bei pflegebedürftigen Personen evaluieren, z. B. Wundsituation, Aktualität der ärztlichen Anordnung; ggf. Anpassung der Maßnahmen
  • Mitarbeitende regelmäßig zu Wundversorgung schulen; zertifizierten Wundexperten oder zertifizierte Wundexpertin einbinden; Pflegefachperson für das Wundmanagement qualifizieren
  • DNQP-Expertenstandard sowie pflegerelevante Leitlinien (z. B. zu Ulcus Cruris, diabetischem Fußsyndrom) als Handlungsorientierung für Wundversorgung nutzen
  • pflegebedürftige Personen und ggf. Angehörige im Rahmen ihrer Fähigkeit und Bereitschaft in die Wundversorgung einbeziehen; ermutigen, Beobachtungen und Fragen anzusprechen, z. B. unvollständige Wundabdeckung; bei Bedarf durch Pflegefachperson beraten, schulen und anleiten
  • feste Zeiten und Regeln vereinbaren, um im Team regelmäßig und konstruktiv über kritische Ereignisse zu sprechen, z. B. bei Dienstübergaben, in Teambesprechungen, im Rahmen von Fallbesprechungen oder Kollegialer Beratung
  • Instrument nutzen, um kritische Ereignisse anonym zu berichten und zu bearbeiten, z. B. einrichtungsinternes Berichts- und Lernsystem oder einrichtungsübergreifend das Pflege-CIRS

Weitere Infos & Material

Die Empfehlungen sind als fachliche Anregungen zu verstehen und ersetzen nicht die individuelle Rechtsberatung im konkreten Fall. Sie wurden nach bestem Wissen erstellt. Das ZQP übernimmt für die Richtigkeit keine Gewähr und haftet nicht für Schäden.
Stand: 11.02.2025