Hygiene

Unnötige Isolierung bei MRGN

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Kritisches Ereignis

Darum geht es

Eine Bewohnerin mit MRGN-Nachweis wurde zur Infektionsprävention isoliert, obwohl dies nicht erforderlich war.

Bericht zum kritischen Ereignis/Bericht zum kritischen Ereignis

Originalbericht vom 08.01.2026

Die Antwort der berichtenden Person auf Rückfragen wurde ergänzt.

Was ist passiert?

Bewohnerin kam nach einem KH-Aufenthalt zurück ins Heim. im Arztbericht stand, dass man bei einem Rachenabstrich folgende Keime nachgewiesen habe: 3MRGN + ESBL Bildner + E.Coli daraufhin wurde sie sofort im Heim isoliert. erst 6 Wochen später stellte sich heraus, dass die Isolierung unnötig war

[Nachtrag zum Bericht nach Rückfragen vom CIRS-Team: Wer genau zuerst die Isolierung angeordnet hat, weiß ich nicht. […] Die behandelnde Hausärztin […] scheint es aber nicht hinterfragt zu haben.]

Kam jemand gesundheitlich zu Schaden?

Beinahe: Bewohnerin entwickelte Depressionen und Selbstmordgedanken

Wo ist es passiert?

Stationäre Pflege (z. B. Altenpflegeeinrichtung)

Wann ist es passiert?

Weiß nicht

Wer war direkt beteiligt?
  • Pflegebedürftige Person (z. B. Klient/‑in, Bewohner/‑in)
  • Pflegefachperson
  • Verantwortliche Pflegefachkraft (z. B. Pflegedienstleitung)
  • Andere: behandelnde Hausärztin
Wieso ist es passiert?

Anderes: mangelnde Fachlichkeit

Wie hätte es verhindert werden können?

hätte man die Hygienefachkraft zu dem Befund gefragt, wäre klar gewesen, dass hier eine Isolierung unnötig war

Was wurde nach dem kritischen Ereignis getan?

das Heim wurde darauf hingewiesen, dass in Zukunft doch vor einer Isolierung, eine Anfrage mittels Befund bei einer Hygienefachkraft

Haben Sie eine bestimmte fachliche Frage zu dem kritischen Ereignis?

Nein

Wer berichtet?

Andere: Hospizleitung

Fachliche Empfehlung

Einige Worte vorab: Wir bedanken uns für die Beiträge zum Pflege-CIRS. Über ein kritisches Ereignis zu berichten, kann Überwindung kosten. Gleichzeitig kann es helfen, solchen Situationen künftig vorzubeugen oder möglichst gut damit umzugehen. Mit den folgenden Tipps möchten wir Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Langzeitpflege fachlich unterstützen. Sie werden nach bestem Wissen erstellt, können aber nicht alle relevanten Aspekte und ebenfalls keine spezifischen organisationsbezogenen oder individuellen Bedingungen berücksichtigen.

Empfehlung

erstellt am: 15.01.2026

Eine zur Infektionsprävention nicht indizierte Isolierung pflegebedürftiger Menschen stellt einen unangemessenen erheblichen Eingriff in ihren Alltag dar und geht mit verschiedenen vermeidbaren Gesundheitsrisiken einher. Dazu zählen psychische Belastungen wie Einsamkeit, Angst oder depressive Verstimmungen sowie eingeschränkte Mobilität, Muskelabbau und erhöhtes Sturzrisiko. Zudem kann es zu einer Reduktion pflegerischer und therapeutischer Kontakte und damit zu einer teils schlechteren Versorgung kommen. Isolationsmaßnahmen dürfen daher nur ausnahmsweise und mit fundierter fachlicher Begründung umgesetzt werden.

Pflegefachpersonen haben die Aufgabe, Hygienemaßnahmen fachgerecht anzuwenden. Dazu gehört u. a., Maßnahmen zur Infektionsprophylaxe bei MRGN-Nachweis fachgerecht, ggf. in Absprache mit dem Hygienebeauftragtem bzw. der Hygienebeauftragten, anzuwenden. Dies umfasst zudem, Krankenhaus-Entlassungsdokumente genau zu prüfen und das Vorgehen mit dem aktuell behandelnden Arzt oder der Ärztin abzustimmen. Wesentlich dabei sind aktuelles Fachwissen zum Umgang mit MRGN, eindeutige Verfahrensanweisungen in der Einrichtung sowie Plausibilitätsprüfung der Maßnahmen. Im Zweifel ist das Gesundheitsamt zur Beratung hinzuzuziehen.

Folgende aus unserer Sicht geeignete Maßnahmen wurden laut Bericht nach dem kritischen Ereignis umgesetzt: Hinweis an Pflegeeinrichtung, Hygienefachkraft hinzuzuziehen

Unsere Tipps zum Vorgehen bei einem solchen Ereignis

  • als Vorgesetzter oder Vorgesetzte pflegebedürftige Person und ggf. Angehörige über das Ereignis informieren; um Entschuldigung bitten und weiteres Vorgehen besprechen; Unterstützung anbieten, z. B. zur psychischen Verarbeitung, ggf. Beschwerdemöglichkeiten aufzeigen
  • Ereignis sachlich, genau und nachvollziehbar dokumentieren: Situation, erfolgte und geplante Maßnahmen, Folgen; Ereignis bei Dienstübergabe berichten
  • als Vorgesetzter oder Vorgesetzte das Ereignis zeitnah mit den beteiligten Mitarbeitenden nachbesprechen, ggf. Hygienebeauftragten oder Hygienebeauftragte hinzuziehen; geeignete Hygienemaßnahmen bei Erregernachweis (z. B. MRGN) und Umgang mit Krankenhaus-Entlassungsdokumenten erläutern; zudem kurzfristig Teamschulung organisieren

Unsere Tipps zur Prävention eines solchen Ereignisses

  • Ereignis zeitnah in Teambesprechung reflektieren, ggf. Hygienebeauftragten oder Hygienebeauftragte sowie Arzt oder Ärztin einbeziehen: mögliche Ursachen (z. B. fehlendes Wissen, fehlende organisationsinterne Verfahrensanweisung) und Risiken besprechen; Maßnahmen und Zuständigkeiten vereinbaren
  • als Pflegefachperson Krankenhaus-Entlassungsdokumente sorgfältig prüfen (Plausibilitätsprüfung); Vorgehen zu Hygienemaßnahmen mit Vorgesetztem oder Vorgesetzter, ggf. Hygienebeauftragtem oder Hygienebeauftragter sowie Arzt oder Ärztin abstimmen
  • eventuelle Bedenken sofort ggü. Vorgesetzten oder Vorgesetzter, Arzt bzw. Ärztin äußern (Speak Up-Ansatz), z. B.: „Moment bitte, ist eine Isolierung in diesem Fall wirklich erforderlich? Risiken unnötiger Isolierung erläutern, ggf. auf Einbezug von Hygienebeauftragten oder Hygienebeauftragter sowie RKI-Informationen zum Umgang mit MRGN verweisen
  • organisationsinterne Verfahrensanweisung (Hygieneplan) anpassen oder erstellen, z. B. im Qualitätszirkel: u. a. Maßnahmen bei MRGN beschreiben; ggf. Checkliste erstellen; dabei an Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) orientieren; Mitarbeitende hierüber informieren
  • organisationinterne Verfahrensanweisung zu Abläufen nach Krankenhausaufenthalt erstellen oder anpassen: u. a. Umgang mit Krankenhaus-Entlassungsdokumenten festlegen
  • Mitarbeitende regelmäßig zu Hygienemaßnahmen bei MRGN schulen; dafür z. B. RKI-Informationen und Präsentationsfolien nutzen; zudem kurze Lerneinheiten (Microlearning) anbieten, etwa mit Lernpostern (One-Minute-Wonder)
  • falls bisher nicht vorhanden, Position eines Hygienebeauftragten bzw. einer Hygienebeauftragten einrichten

Allgemeine Tipps zum Umgang mit kritischen Ereignissen

  • feste Zeiten und Regeln vereinbaren, um im Team konstruktiv über kritische Ereignisse zu sprechen, z. B. bei Dienstübergaben, in Teambesprechungen, im Rahmen von Fallbesprechungen oder Kollegialer Beratung
  • prinzipiell kritisch empfundenes Verhalten von Kollegen oder Kolleginnen nicht verharmlosen, sondern unterstützend und lösungsorientiert ansprechen; sich gegenseitig dazu ermutigen
  • kurzfristige, situationsbezogene Fortbildungen organisieren
  • Instrument nutzen, um kritische Ereignisse anonym zu berichten und zu bearbeiten, z. B. einrichtungsinternes Berichts- und Lernsystem oder einrichtungsübergreifend das Pflege-CIRS

Weitere Infos & Material

Die Empfehlungen sind als fachliche Anregungen zu verstehen und ersetzen nicht die individuelle Rechtsberatung im konkreten Fall. Sie wurden nach bestem Wissen erstellt. Das ZQP übernimmt für die Richtigkeit keine Gewähr und haftet nicht für Schäden.
Stand: 15.01.2026