Darum geht es
Eine Bewohnerin mit MRGN-Nachweis wurde zur Infektionsprävention isoliert, obwohl dies nicht erforderlich war.
Originalbericht vom 08.01.2026
Die Antwort der berichtenden Person auf Rückfragen wurde ergänzt.
Bewohnerin kam nach einem KH-Aufenthalt zurück ins Heim. im Arztbericht stand, dass man bei einem Rachenabstrich folgende Keime nachgewiesen habe: 3MRGN + ESBL Bildner + E.Coli daraufhin wurde sie sofort im Heim isoliert. erst 6 Wochen später stellte sich heraus, dass die Isolierung unnötig war
[Nachtrag zum Bericht nach Rückfragen vom CIRS-Team: Wer genau zuerst die Isolierung angeordnet hat, weiß ich nicht. […] Die behandelnde Hausärztin […] scheint es aber nicht hinterfragt zu haben.]
Beinahe: Bewohnerin entwickelte Depressionen und Selbstmordgedanken
Stationäre Pflege (z. B. Altenpflegeeinrichtung)
Weiß nicht
Anderes: mangelnde Fachlichkeit
hätte man die Hygienefachkraft zu dem Befund gefragt, wäre klar gewesen, dass hier eine Isolierung unnötig war
das Heim wurde darauf hingewiesen, dass in Zukunft doch vor einer Isolierung, eine Anfrage mittels Befund bei einer Hygienefachkraft
Nein
Andere: Hospizleitung
Einige Worte vorab: Wir bedanken uns für die Beiträge zum Pflege-CIRS. Über ein kritisches Ereignis zu berichten, kann Überwindung kosten. Gleichzeitig kann es helfen, solchen Situationen künftig vorzubeugen oder möglichst gut damit umzugehen. Mit den folgenden Tipps möchten wir Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Langzeitpflege fachlich unterstützen. Sie werden nach bestem Wissen erstellt, können aber nicht alle relevanten Aspekte und ebenfalls keine spezifischen organisationsbezogenen oder individuellen Bedingungen berücksichtigen.
erstellt am: 15.01.2026
Eine zur Infektionsprävention nicht indizierte Isolierung pflegebedürftiger Menschen stellt einen unangemessenen erheblichen Eingriff in ihren Alltag dar und geht mit verschiedenen vermeidbaren Gesundheitsrisiken einher. Dazu zählen psychische Belastungen wie Einsamkeit, Angst oder depressive Verstimmungen sowie eingeschränkte Mobilität, Muskelabbau und erhöhtes Sturzrisiko. Zudem kann es zu einer Reduktion pflegerischer und therapeutischer Kontakte und damit zu einer teils schlechteren Versorgung kommen. Isolationsmaßnahmen dürfen daher nur ausnahmsweise und mit fundierter fachlicher Begründung umgesetzt werden.
Pflegefachpersonen haben die Aufgabe, Hygienemaßnahmen fachgerecht anzuwenden. Dazu gehört u. a., Maßnahmen zur Infektionsprophylaxe bei MRGN-Nachweis fachgerecht, ggf. in Absprache mit dem Hygienebeauftragtem bzw. der Hygienebeauftragten, anzuwenden. Dies umfasst zudem, Krankenhaus-Entlassungsdokumente genau zu prüfen und das Vorgehen mit dem aktuell behandelnden Arzt oder der Ärztin abzustimmen. Wesentlich dabei sind aktuelles Fachwissen zum Umgang mit MRGN, eindeutige Verfahrensanweisungen in der Einrichtung sowie Plausibilitätsprüfung der Maßnahmen. Im Zweifel ist das Gesundheitsamt zur Beratung hinzuzuziehen.
Folgende aus unserer Sicht geeignete Maßnahmen wurden laut Bericht nach dem kritischen Ereignis umgesetzt: Hinweis an Pflegeeinrichtung, Hygienefachkraft hinzuzuziehen