Eine Bewohnerin wurde ein MRGN (multiresistente gramnegative Erreger) nachgewiesen und zur Infektionsprävention isoliert, obwohl dies nicht erforderlich war. Dies stellt einen unangemessenen erheblichen Eingriff in ihren Alltag dar und geht mit verschiedenen vermeidbaren Gesundheitsrisiken einher. Dazu zählen psychische Belastungen wie Einsamkeit, Angst und depressive Verstimmungen sowie eingeschränkte Mobilität, Muskelabbau und erhöhtes Sturzrisiko. Zudem kann es zu einer Reduktion pflegerischer und therapeutischer Kontakte und damit zu einer teils schlechteren Versorgung kommen.
Bewohnerin kam nach einem KH-Aufenthalt zurück ins Heim. im Arztbericht stand, dass man bei einem Rachenabstrich folgende Keime nachgewiesen habe: 3MRGN + ESBL Bildner + E.Coli daraufhin wurde sie sofort im Heim isoliert. erst 6 Wochen später stellte sich heraus, dass die Isolierung unnötig war
[Nachtrag zum Bericht nach Rückfragen vom CIRS-Team: Wer genau zuerst die Isolierung angeordnet hat, weiß ich nicht. […] Die behandelnde Hausärztin […] scheint es aber nicht hinterfragt zu haben.]
Beinahe: Bewohnerin entwickelte Depressionen und Selbstmordgedanken
Stationäre Pflege (z. B. Altenpflegeeinrichtung)
Weiß nicht
Anderes: mangelnde Fachlichkeit
hätte man die Hygienefachkraft zu dem Befund gefragt, wäre klar gewesen, dass hier eine Isolierung unnötig war
das Heim wurde darauf hingewiesen, dass in Zukunft doch vor einer Isolierung, eine Anfrage mittels Befund bei einer Hygienefachkraft
Nein
Andere: Hospizleitung
Die Antwort der berichtenden Person auf Rückfragen wurde ergänzt.
Bericht vom 08.01.2026
Zur Infektionsprävention bei MRGN-Nachweis ist die fachgerechte Anwendung von Hygienemaßnahmen wesentlich. Dabei gilt es, Krankenhaus-Entlassungsdokumente genau zu prüfen und das Vorgehen ärztlicherseits abzustimmen. Maßgeblich dabei sind aktuelles Fachwissen zum Umgang mit MRGN, eindeutige Verfahrensanweisungen in der Einrichtung sowie die Plausibilitätsprüfung der Maßnahmen. Isolationsmaßnahmen dürfen nur ausnahmsweise und mit fundierter fachlicher Begründung umgesetzt werden. Im Zweifel ist das Gesundheitsamt zur Beratung hinzuzuziehen.
Folgende aus unserer Sicht geeignete Maßnahmen wurden laut Bericht nach dem kritischen EreignisKritische Ereignisse sind konkrete Vorkommnisse, welche einen Gesundheitsschaden bei einer pflegebedürftigen Person verursacht oder das Risiko dafür erhöht haben. umgesetzt: Hinweis an Pflegeeinrichtung | Hygienefachkraft hinzuzuziehen