Darum geht es
Einer Bewohnerin wurde nicht ermöglicht, an einer Gruppenaktivität teilzunehmen, obwohl sie dies ausdrücklich wollte.
Originalbericht vom 06.03.2026
Stationäre Pflegeeinrichtung
Nein
Kommunikationsprobleme: Die Bewohnerin ist unruhig zb: Streit oder schlagen andere Bewohner-in
Wir versuchen zum Beraten und manchemal Sie zum teilnehmen oder Sie machen weiter so
Wie können wir diese Situation umgehen ?
Pflegehilfs-/assistenzkraft
Einige Worte vorab: Wir bedanken uns für die Beiträge zum Pflege-CIRS. Über ein kritisches Ereignis zu berichten, kann Überwindung kosten. Gleichzeitig kann es helfen, solchen Situationen künftig vorzubeugen oder möglichst gut damit umzugehen. Mit den folgenden Tipps möchten wir Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Langzeitpflege fachlich unterstützen. Sie werden nach bestem Wissen erstellt, können aber nicht alle relevanten Aspekte und ebenfalls keine spezifischen organisationsbezogenen oder individuellen Bedingungen berücksichtigen.
erstellt am: 20.03.2026
Wird einer pflegebedürftigen Person, die an einer Gruppenaktivität teilnehmen möchte, dies nicht ermöglicht, verletzt das ihr Recht auf Selbstbestimmung sowie soziale Teilhabe und kann auch als Gewalt empfunden werden. Dies kann negative Gefühle wie Aggression, Stress, Ausgeliefertsein oder Einsamkeit verursachen oder verstärken, welche wiederum verschiedene Gesundheitsrisiken bergen. Daher gilt es, pflegebedürftigen Menschen die Teilnahme an Gruppenaktivitäten zu ermöglichen, wenn sie dies möchten und dabei Verhalten wie Unruhe oder Aggressivität mit geeigneten Maßnahmen möglichst entgegenzuwirken. Ggfs. können für sie auch adäquate Alternativen zur sozialen Teilhabe angeboten werden.
Folgende aus unserer Sicht geeignete Maßnahme wurde laut Bericht umgesetzt: Gespräch mit Bewohnerin gesucht