Soziale Teilhabe

Teilnahme an Gruppenaktivität nicht ermöglicht

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Kritisches Ereignis

Darum geht es

Einer Bewohnerin wurde nicht ermöglicht, an einer Gruppenaktivität teilzunehmen, obwohl sie dies ausdrücklich wollte.

Bericht zum kritischen Ereignis/Bericht zum kritischen Ereignis

Originalbericht vom 06.03.2026

Wo ist es passiert?

Stationäre Pflegeeinrichtung

Was ist passiert?
Ein Bewohnerin möchte an einer Gruppenaktivität teilnehmen, aber die Pflegefachperson bringt ihn nicht in den Gemeinschaftsraum
Kam jemand gesundheitlich zu Schaden?

Nein

Wer war direkt beteiligt?
  • Klient/-in oder Bewohner/-in
  • Pflegefachperson
  • Pflegehilfs-/Pflegeassistenzkraft
Wieso ist es passiert?

Kommunikationsprobleme: Die Bewohnerin ist unruhig zb: Streit oder schlagen andere Bewohner-in

Was wurde nach dem kritischen Ereignis getan?

Wir versuchen zum Beraten und manchemal Sie zum teilnehmen oder Sie machen weiter so

Haben Sie eine bestimmte pflegefachliche Frage?

Wie können wir diese Situation umgehen ?

Wer berichtet?

Pflegehilfs-/assistenzkraft

Fachliche Empfehlung

Einige Worte vorab: Wir bedanken uns für die Beiträge zum Pflege-CIRS. Über ein kritisches Ereignis zu berichten, kann Überwindung kosten. Gleichzeitig kann es helfen, solchen Situationen künftig vorzubeugen oder möglichst gut damit umzugehen. Mit den folgenden Tipps möchten wir Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Langzeitpflege fachlich unterstützen. Sie werden nach bestem Wissen erstellt, können aber nicht alle relevanten Aspekte und ebenfalls keine spezifischen organisationsbezogenen oder individuellen Bedingungen berücksichtigen.

Empfehlung

erstellt am: 20.03.2026

Wird einer pflegebedürftigen Person, die an einer Gruppenaktivität teilnehmen möchte, dies nicht ermöglicht, verletzt das ihr Recht auf Selbstbestimmung sowie soziale Teilhabe und kann auch als Gewalt empfunden werden. Dies kann negative Gefühle wie Aggression, Stress, Ausgeliefertsein oder Einsamkeit verursachen oder verstärken, welche wiederum verschiedene Gesundheitsrisiken bergen. Daher gilt es, pflegebedürftigen Menschen die Teilnahme an Gruppenaktivitäten zu ermöglichen, wenn sie dies möchten und dabei Verhalten wie Unruhe oder Aggressivität mit geeigneten Maßnahmen möglichst entgegenzuwirken. Ggfs. können für sie auch adäquate Alternativen zur sozialen Teilhabe angeboten werden.

Folgende aus unserer Sicht geeignete Maßnahme wurde laut Bericht umgesetzt: Gespräch mit Bewohnerin gesucht

Unsere Tipps zum Vorgehen bei einem solchen Ereignis

  • Kollegen oder Kollegin direkt ansprechen, z. B.: „Moment, Frau X möchte an der Aktivität teilnehmen. Können wir kurz besprechen, wie wir mit der Situation umgehen?“ (Speak Up-Ansatz)
  • zeitnah mit Bewohnerin und ggf. Angehörigen sprechen; um Entschuldigung für das Vorgehen bitten; bestärken, Wünsche weiterhin zu äußern; weiteres Vorgehen besprechen
  • Ereignis sachlich, genau und nachvollziehbar dokumentieren: Was ist passiert?, Wer war beteiligt?, Reaktion der Bewohnerin, erfolgte und geplante Maßnahmen; außerdem Ereignis bei Dienstübergabe berichten, ggf. Vorgesetzen oder Vorgesetze informieren
  • kurzfristig im Team weiteres Vorgehen besprechen, u. a. Umgang mit Unruhe und Aggressivität, Alternativen zum Ausschluss von Gruppenaktivität

Unsere Tipps zur Prävention eines solchen Ereignisses

  • Ereignis in interdisziplinärer Fallbesprechung (ggf. mit Betreuungspersonal, Ergotherapie, Arzt/Ärztin) reflektieren: Wieso kam es zu dem Ausschluss (z. B. Schutz anderer Personen, fehlendes Wissen)? Welche Folgen hat das für die pflegebedürftige Person (z. B. Eingriff in Rechte, Verstärkung psychischer Belastung)? Wie wird künftig vorgegangen (z. B. Deeskalation, alternative Angebote)?
  • Konflikte gemeinsam mit pflegebedürftigen Menschen und ggf. Angehörigen besprechen, z. B. mögliche Gründe für das Verhalten (z. B. Hektik, Enge, Konflikte mit bestimmten Personen) und Maßnahmen (z. B. Verhaltensregeln, frühzeitige Ankunft im Gruppenraum, bestimmter Sitzplatz, Schlichtungsgespräch zwischen Gruppenteilnehmenden); Wirksamkeit regelmäßig einschätzen, ggf. anpassen
  • pflegebedürftige Menschen einfühlsam auf Aktivität einstimmen; bei bekannten Spannungen auf geeignete Platzierung im Gruppenraum achten; mögliche Reize (z. B. Hektik, Lärm, Enge) reduzieren
  • gezielt auf Anzeichen achten, wenn Verhalten (z. B. Unruhe, lautes Sprechen) untereinander Konflikte auslösen könnte; frühzeitig reagieren und Person behutsam darauf hinweisen und z. B. Platzwechsel oder Pause anbieten
  • Mitarbeitende regelmäßig zum Umgang mit Verhalten, wie Unruhe und Aggressivität, schulen; Deeskalations- oder Validationstechniken trainieren, pflegeethische Handlungskompetenz fördern; dazu z. B. ZQP-Schulungsmaterial Gewaltprävention sowie ZQP-Arbeitsmaterial zur Pflege-Charta nutzen; zudem kurze Lerneinheiten (Microlearning) wie Lernposter (z. B. One-Minute-Wonder) einsetzen
  • Mitarbeitende mit Weiterbildung in Konfliktmanagement oder als Deeskalationstrainer bzw. -trainerin in der Organisation einsetzen; Beauftragte zur Prävention von Gewalt benennen; Aufgaben und Kontaktdaten transparent machen
  • organisationsinternes Gewaltschutzkonzept partizipativ entwickeln und implementieren, dafür z. B. ZQP-Praxisleitfaden nutzen

Allgemeine Tipps zum Umgang mit kritischen Ereignissen

  • feste Zeiten und Regeln vereinbaren, um konstruktiv über kritische Ereignisse zu sprechen: z. B. bei Dienstübergaben, in Teambesprechungen, im Rahmen von Fallbesprechungen, Supervision oder Kollegialer Beratung
  • als kritisch empfundenes Verhalten nicht verharmlosen, sondern unterstützend und lösungsorientiert ansprechen; sich gegenseitig dazu ermutigen
  • kurzfristige, situationsbezogene Schulungen/Fortbildungen organisieren
  • Instrument nutzen, um kritische Ereignisse anonym zu berichten und zu bearbeiten, z. B. einrichtungsinternes Berichts- und Lernsystem oder einrichtungsübergreifend das Pflege-CIRS

Weitere Infos & Material

Die Empfehlungen sind als fachliche Anregungen zu verstehen und ersetzen nicht die individuelle Rechtsberatung im konkreten Fall. Sie wurden nach bestem Wissen erstellt. Das ZQP übernimmt für die Richtigkeit keine Gewähr und haftet nicht für Schäden.
Stand: 20.03.2026