Eine Lifterwaage wurde nicht fachgerecht eingesetzt; die Klientin stürzte und erlitt Prellungen.
ein Bolzen von der Lifterwaage hat sich gelöst, eine Klientin stürzte mit dem Lifternetz zu Boden
Ja: die Klientin erlitt Prellungen im Rücken- und Gesäßbereich
Ambulante Pflege (z. B. Pflegedienst)
Frühdienst
Anderes: Lifterwaage falsch angebaut, Pflegefachperson hat nicht kontrolliert vor Nutzung
1. die eine Pflegefachperson die Lifterwaage korrekt angebaut hätte
2. alle anderen Pflegefachpersonen vor der Nutzung eine Sichtkontrolle gemacht hätten (es wurden vorher bereits andere Klienten mit dem selben Lifter gewogen)
1) Klientin wurde zur ärztlichen Kontrolle (Röntgen etc.) ins Krankenhaus eingewiesen
2) Nochmalige Einweisung aller Pflegefachpersonen in die Handhabung / den Zusammenbau der Lifterwaage
3) Belehrung aller Pflegefachpersonen über erforderliche Sichtkontrolle vor Nutzung eines Medizinproduktes
Nein
Qualitätsbeauftragte/‑r
Bericht vom 13.05.2025
Wenn Hilfsmittel nicht richtig eingesetzt werden oder mangelhaft sind, stellt das ein Gesundheitsrisiko für pflegebedürftige Menschen dar. Zum Beispiel kann es beim Einsatz von Lifterwaagen zu Stürzen mit Verletzungen wie Prellungen, Wunden oder Knochenbrüchen kommen. Für die sichere Nutzung von Hilfsmitteln ist es daher unter anderem wichtig, dass professionell Pflegende in den Umgang damit eingewiesen sind. Dazu gehört auch die Prüfung, ob das Hilfsmittel intakt und einsatzbereit ist.
Folgende aus unserer Sicht geeignete Maßnahmen wurden laut Bericht umgesetzt: Einweisung der Klientin ins Krankenhaus veranlasst I Pflegefachpersonen zu Umgang, Zusammenbau und Kontrolle der Lifterwaage geschult