Darum geht es
Eine Lifterwaage wurde nicht fachgerecht eingesetzt; die Klientin stürzte und erlitt Prellungen.
Originalbericht vom 13.05.2025
ein Bolzen von der Lifterwaage hat sich gelöst, eine Klientin stürzte mit dem Lifternetz zu Boden
1. die eine Pflegefachperson die Lifterwaage korrekt angebaut hätte
2. alle anderen Pflegefachpersonen vor der Nutzung eine Sichtkontrolle gemacht hätten (es wurden vorher bereits andere Klienten mit dem selben Lifter gewogen)
1) Klientin wurde zur ärztlichen Kontrolle (Röntgen etc.) ins Krankenhaus eingewiesen
2) Nochmalige Einweisung aller Pflegefachpersonen in die Handhabung / den Zusammenbau der Lifterwaage
3) Belehrung aller Pflegefachpersonen über erforderliche Sichtkontrolle vor Nutzung eines Medizinproduktes
Einige Worte vorab: Wir bedanken uns für die Beiträge zum Pflege-CIRS. Über ein kritisches Ereignis zu berichten, kann Überwindung kosten. Gleichzeitig kann es helfen, solchen Situationen künftig vorzubeugen oder möglichst gut damit umzugehen. Mit den folgenden Tipps möchten wir Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Langzeitpflege fachlich unterstützen. Sie werden nach bestem Wissen erstellt, können aber nicht alle relevanten Aspekte und ebenfalls keine spezifischen organisationsbezogenen oder individuellen Bedingungen berücksichtigen.
erstellt am: 23.05.2025
Wenn Hilfsmittel nicht richtig eingesetzt werden oder mangelhaft sind, stellt das ein Gesundheitsrisiko für pflegebedürftige Menschen dar. Zum Beispiel kann es beim Einsatz von Lifterwaagen zu Stürzen mit Verletzungen wie Prellungen, Wunden oder Knochenbrüchen kommen. Für die sichere Nutzung von Hilfsmitteln ist es daher unter anderem wichtig, dass professionell Pflegende in den Umgang damit eingewiesen sind. Dazu gehört auch die Prüfung, ob das Hilfsmittel intakt und einsatzbereit ist.
Folgende aus unserer Sicht geeignete Maßnahmen wurden laut Bericht umgesetzt: Einweisung der Klientin ins Krankenhaus veranlasst I Pflegefachpersonen zu Umgang, Zusammenbau und Kontrolle der Lifterwaage geschult