Bei einem Bewohner, der sich duschte, wurde eine Hautinspektion durchgeführt und dessen Schamgefühle nicht beachtet; in der Folge zog sich der Bewohner zurück.
Bei einem Bewohner, der orientiert ist und selbstständig duscht wurde während des Duschens eine Hautschau durch Pflegekraft durchgeführt. Der Bewohner hat sich sehr geschämt. Pflegekraft hat das ignoriert. Bewohner hat sich danach in der Einrichtung unwohl gefühlt und immer mehr zurückgezogen.
Ja: Depressive Symptome haben sich verstärkt
Stationäre Pflege (z. B. Altenpflegeeinrichtung)
Frühdienst
Schulungen zum Thema Gewaltprävention?
Angehörige hat Leitung und Pflegekraft informiert. Pflegekraft hat sich beim Bewohner entschuldigt.
Nein
Andere: Betreuungskraft
Bericht vom 20.05.2025
Wird während der selbstständigen Körperpflege eine Hautinspektion durchgeführt, kann das bei pflegebedürftigen Menschen Scham auslösen. Dies kann mit Stress, Angst, Wut sowie Gefühlen der Ohnmacht und des Ausgeliefertseins einhergehen. Wenn Schamgrenzen verletzt werden, kann das auch als sexualisierte Gewalt empfunden werden. Starke und anhaltende Scham kann sehr belasten. Folgen sind zum Beispiel: geringes Selbstwertgefühl und Wohlbefinden, sozialer Rückzug, Einsamkeit, sinkendes Vertrauen zu Pflegenden. Bei der Pflege können Schamgrenzen nicht immer vollständig gewahrt werden. Professionell Pflegende können aber wesentlich dazu beitragen, schambehafteten Situationen vorzubeugen oder möglichst gut damit umzugehen. Dazu gehört u. a., eine Hautinspektion vorab gut zu planen und mit der pflegebedürftigen Person abzustimmen. Ein Bewusstsein für individuelle Schamgrenzen sowie sensibles Vorgehen sind dabei wichtig.
Folgende aus unserer Sicht geeignete Maßnahmen wurden laut Bericht umgesetzt: Bewohner um Entschuldigung gebeten