Nach Krankenhaus-Entlassung wurden einem Bewohner eine falsche Kostform sowie Medikamente in falscher Darreichungsform bereitgestellt. Bei Dysphagie (Schluckstörung) kann das zu einer Aspiration (Eindringen von Flüssigkeit oder festen Stoffen in die Atemwege) und in der Folge z. B. zu Atemnot sowie einer Aspirationspneumonie (Lungenentzündung durch Aspiration) führen.
Stationäre Pflegeeinrichtung
Ein Bewohner kam aus dem KH mit Dysphagie Stufe C. Im Entlassungsbericht steht, Medikamente sind zu mörsern und das Essen soll passiert werden. Am Morgen nächsten Tages stand das unpüriertes Essen, nicht angedickte Getränke und Medikamente waren nicht gemörsert, obwohl es in denBerichtenlättern stand und die Küche per Zettel informiert war
[Nachtrag zum Bericht nach Rückfrage vom CIRS-Team: Die Bereitstellung wurde vorher durch die Heimaufsicht zuvor bemerkt. Davor morgens waren die PKs zur Grundpflege im Zimmer gewesen und waren fertig mit dem Waschen und dann kam Heimaufsicht rein, da sie diesen BW gezogen hatte, zur Überprüfung pflegerischen Zustands nach KH.]
Nein
Besprechung Fachkräfte und Pflegehelfer
Wie kann man diese kommunikationabläufe bessern?
Pflegefachperson
Bericht vom 28.05.2026
Nach einer Krankenhaus-Entlassung gilt es, Maßnahmen zur Aspirationsprophylaxe bei Dysphagie entsprechend umzusetzen. Zentral ist dabei, dass alle an der Versorgung Beteiligten diese kennen und beachten.
Folgende aus unserer Sicht geeignete Maßnahme wurden laut Bericht nach dem kritischen Ereignis umgesetzt: Besprechung zwischen Mitarbeitenden