Eine Bewohnerin erhielt bei Bauchschmerzen mit unklarer Ursache über mehrere Tage hinweg Ibuprofen. Eine konkrete ärztliche Anordnung dafür lag nicht vor. Später wurde eine Obstipation festgestellt. Wird ein Analgetikum (z. B. Ibuprofen) bei unklarer Schmerzursache und ohne klare ärztlich angeordnete Indikation (z. B. Bauchschmerzen) verabreicht, kann dies u. a. dazu führen, dass sich die Behandlung verzögert und das zugrunde liegende Gesundheitsproblem verschlimmert.
Stationäre Pflegeeinrichtung
BW bekommt auch das Schmerzmittel einige Tage lang bei Bauchschmerzen. Es kam jedoch heraus, dass die BW unter Verstopfung gelitten hat und das wurde zu spät erkannt.
Pflegefachperson
Was könnte die Einrichtung tun, wenn Bedarfsmedi nicht für den jeweiligen Fall konkretisiert wurden? Wie könnte die Einrichtung mit sochlen Gegebenheiten umgehen?
Qualitätsbeauftragte/-r
Bericht vom 16.09.2026
Bei Bauchschmerzen mit unklarer Ursache gilt es, naheliegende Ursachen (z. B. Obstipation) einzuschätzen sowie Rücksprache mit einem Arzt bzw. einer Ärztin zu halten. Um Medikationsfehler zu vermeiden, ist u. a. sicherzustellen, dass ein Bedarfsmedikament ausschließlich bei einer in der Anordnung klar definierten Schmerzsymptomatik verabreicht wird.